Schäden durch gefährliche Stoffe – Neuerungen durch die EU-Umwelthaftungsrichtlinie

Mit der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden wird die bereits im Rahmen der REACH-Verordnung verfolgte Chemikalienpolitik der EU auch haftungsrechtlich flankiert. Mit der neuen Haftungsrichtlinie verfolgt die Europäische Union das Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Ordnungsrahmens zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden. Auch wenn die neue Richtlinie Schäden, die durch rein mechanische Einwirkung auf Umweltgüter entstehen (Bau eines Flughafens, einer Straße, Bergbau etc.) ebenfalls umfasst, dürfte der Kernbereich in den durch gefährliche Stoffe verursachten Umweltschäden liegen. Dies vor allem dann, wenn man auch genetisch veränderte Organismen unter den Oberbegriff der gefährlichen Stoffe fasst.

Hintergrund der Richtlinie ist, dass es in der Gemeinschaft zahlreiche durch gefährliche Stoffe kontaminierte Standorte gibt, die ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen. Auch hat sich der Verlust an biologischer Vielfalt durch die verschiedensten stofflichen Einträge in die Umweltmedien Boden und Wasser in den vergangenen Jahrzehnten erheblich beschleunigt und zu Beschädigungen vieler Ökosysteme geführt.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 01/2005 (Februar 2005)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Jochen Schumacher
Anke Schumacher
Dr. Christoph Palme
Matthias Schlee

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