Gewässerrandstreifen als prämienberechtigte Flächenstilllegung

Fortschritte im Gewässerschutz könnten realisiert werden, wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium alle Tatbestände des EU-Rechts zur obligatorischen Flächenstilllegung in nationales Recht ummünzen würde. So könnten ohne zusätzliche Kosten für die Wasserwirtschaft und ohne Einkommenseinbußen für die betroffenen Landwirte 10 m breite Gewässerrandstreifen an Ackerflächen angelegt werden.

Hinsichtlich Phosphor ist insbesondere durch das Verbot von Phosphat in Waschmitteln und die P-Eliminiation auf den Kläranlagen die absolute Frachtmenge von 145000t im Jahr 1975 auf 58000t im Jahr 1998 reduziert worden. Heute dominieren – trotz sinkender Aufwandmengen an Mineraldüngern – die zahlreichen diffusen Einträge aus der Landwirtschaft den Nährstoffeintrag in die Gewässer. Eine deutliche Verminderung – auch unter Berücksichtigung der guten fachlichen Praxis – ist nur erreichbar, wenn – anders als in Bild 1 dargestellt – vermehrt Gewässerrandstreifen von der Düngung und (insbesondere ackerbaulichen) Bewirtschaftung ausgenommen werden.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: WasserWirtschaft 12/2004 (Dezember 2005)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Florian von Sothen

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