Monoablagerungen auf Deponien der Klasse II ?

Während bei der Behandlung von Abfällen meist die Festlegung der Abfallart ausreicht, werden bei der Ablagerung auf Deponien grundsätzlich Zuordnungskriterien als Maximalbelastung des Abfalls definiert.

Bei Überschreitung einzelner Zuordnungskriterien besteht dennoch die Möglichkeit zur Ablagerung, meist in so genannten Monobereichen. Eine systematische Auswertung des deutschen Deponierechts ergibt, dass letztlich mehr als 20 verschiedene Abfalltypen 10 Deponieklassen zugeordnet werden können, davon vier als Monodeponie bzw. Monoabschnitt. Der einzelne Deponiebetreiber muss hier Aufwand und Nutzen abwägen. Die seit dem 01.06.2005 geänderte Verfüllsituation der Deponien in Deutschland drängt die Deponiebetreiber verstärkt in entsprechende Überlegungen.



Copyright: © IWARU, FH Münster
Quelle: 10. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2007) (Februar 2007)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Dr.-Ing. Klaus-Peter Arz
Hartmut Haeming

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