Einbau von MBA-Output, Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV), Deponieklasse, MBAMaterial,
Materialeigenschaften
Nach der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung – AbfAblV) vom 20. Februar 2001 können Abfälle nach mechanisch-biologischer Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen abgelagert werden.
Copyright: | © IWARU, FH Münster | |
Quelle: | 10. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2007) (Februar 2007) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,50 | |
Autor: | Prof. Dr.-Ing Gerhard Rettenberger | |
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Mit Ersatzbrennstoffen kann das Energieproblem nicht gelöst werden. Dafür ist deren Potential zu klein. Aber im Einzelfall kann die Ersatzbrennstoffverwertung die wirtschaftliche Situation von Unternehmen entspannen. Etwa 6,7 Millionen Tonnen Ersatzbrennstoffe werden derzeit jährlich aus Haus- und Gewerbeabfällen produziert, davon etwa 2,5 Millionen Tonnen, die mit mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen gewonnen werden, sowie 4,2 Millionen Tonnen aus der Aufbereitung von Gewerbeabfällen. Prinzipiell können Ersatzbrennstoffe in Zement- und Kohlekraftwerken sowie in eigens dafür errichteten Industriekraftwerken energetisch verwertet werden. Jedoch fehlen ausreichende Verwertungskapazitäten. Derzeit stehen in Deutschland Verwertungskapazitäten für knapp zwei Millionen Tonnen zur Verfügung. Folglich wird die Überproduktion, das sind im Jahr 2006 rund 4,7 Millionen Tonnen, zwischengelagert. Bis etwa 2008 sollen Verwertungskapazitäten für weitere drei Millionen Tonnen errichtet werden, so daß immer noch ein Defizit verbleibt. Ersatzbrennstoffangebot und -verwertungskapazität werden voraussichtlich erst 2012/13 ausgeglichen sein. Bis 2008 werden zehn bis zwölf Millionen Tonnen Ersatzbrennstoffe zwischengelagert werden müssen. Für die Hersteller von Ersatzbrennstoffen kommt erschwerend hinzu, daß diese Ersatzbrennstoffe einen negativen Wert aufweisen; das bedeutet, daß die Ersatzbrennstofferzeuger für die Abnahme ihres Produkts, das vom Gesetzgeber als Abfall klassifiziert wird, bezahlen müssen.
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Nur selten wird einem Stichtag einer Rechtsvorschrift so viel Aufmerksamkeit zuteil wie dem Termin 1. Juni 2005. Das reicht von plakativen Artikeln in der Fach- und Tagespresse über nicht immer sorgfältig recherchierte Erhebungen bis hin zu medienwirksamen Events wie etwa einer um die Schicksalsnacht ExTASi“ inszenierten Tagung des Bundesumweltministeriums in Leipzig. Während des 12-jährigen Countdowns sind natürlich auch längere, unbeachtete Phasen durchlaufen worden - quasi im Dornröschenschlaf. Dennoch ist es ein Phänomen, wie eine seit Jahren bekannte und großzügig bemessene Übergangsfrist in der öffentlichen Wahrnehmung plötzlich zum schicksalsschweren Wendepunkt der Abfallwirtschaft mutiert.