Abfallwirtschaftspolitik ist ein wichtiger Teil der Umweltpolitik und orientiert sich in Österreich am anerkannten Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung und deren Säulen Ökologie, Ökonomie und soziale Sicherheit.
Kern ist die Weiterentwicklung der klassischen Abfallwirtschaft (Beseitigung bereits angefallener Abfälle) zu einer Ressourcenbewirtschaftung auf Basis stoffstrom- und güterstromgesteuerter Überlegungen. Vorrangiges Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt, begleitet bzw. erreicht durch möglichst geringe Emissionen und bestmögliche Nutzung vorhandener Ressourcen.
Copyright: | © IWARU, FH Münster | |
Quelle: | 10. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2007) (Februar 2007) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Christian Holzer | |
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Rechtliche Bedingungen für den Bau von Stromleitungen in Polen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2012)
§ 2 Nr. 8 Satz 1 ROG: Die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Gestaltung der transeuropäischen Netze sind zu gewährleisten. Es handelt sich um einen Grundsatz der Raumordnung. Zu den transeuropäischen Netzen zählen auch die Starkstromtrassen, die übernational zu errichten sind, um die Verteilung des erzeugten Stroms übernational zu ermöglichen. – § 7 Abs. 1 Satz 1 ROG: Im Raumordnungsplan sind Festlegungen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, insbesondere zu den Nutzungen des Raums, zu treffen. In der Folge muss der Verlauf der Stromtrassen im Raumordnungsplan „festgesetzt“ werden. – § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ROG: Es besteht die Pflicht der Länder, einen Raumordnungsplan für das ganze Land aufzustellen. Dessen Inhalt ergibt sich aus § 8 Abs. 5 Nr. 3 ROG. Es sind die Trassen für die Infrastruktur zu sichern. Erfasst sind mithin auch Stromtrassen. Diese sind folglich im Raumordnungsplan zu „sichern“. – Wenn ein Raumordnungsplan mit „Festsetzungen“ für den Verlauf der Stromtrassen aufgestellt wird, ist nach § 9 ROG eine Umweltprüfung durchzuführen. Zum Begriff „Umweltprüfung“ siehe §§ 14a ff. UVPG; die Umweltprüfung ist eine „Strategische Umweltprüfung“ (SUP). Ihre Durchführung für den Raumordnungsplan ist ebenfalls nach Anhang 3 Nr. 1.5 UVPG vorgeschrieben. – Im Ergebnis muss ein Raumordnungsplan eine Trasse festlegen. Die Festlegung ist dann rechtmäßig, wenn ein Raumordnungsplan nach den Vorschriften der §§ 10 ff. ROG und den Normen der jeweils einschlägigen Landesplanungsgesetze zustande gekommen ist.
Energy Directive 2009/28/EC of 23 April 2009
© AIRE (Adapting and installing an international vocational training for renewable energy) (1/2012)
Directive on promotion of the use of energy from renewable sources and ... on the qualified labour needed in order to implement this directive.
Los “combustibles” renovables son los prioritarios para la generación distribuida
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La Comisión Europea advierte sobre la necesidad de pensar en la generación distribuida como modelo energético para el futuro.
Informe [R]enovables 24/7
© Solar News (3/2010)
Greenpeace propone redes inteligentes para facilitar un sistema eléctrico renovable.
Smart Metering: eine Herausforderung an die Standardisierungen
© DIV Deutscher Industrieverlag GmbH (2/2010)
Die Richtlinie 2006/32/EG der Europäischen Union (EU) über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und deren Umsetzung in nationales Recht treiben die entsprechenden Bemühungen der Mitgliedstaaten an.