Wirtschaftliche Beweggründe werden oft für gesellschaftlich nicht akzeptierte Folgewirkungen verantwortlich gemacht. Dies führt nicht selten dazu, dass diesbezügliche Implikationen falsch analysiert, wenn nicht sogar vollständig negiert werden.
Dies ist umso erstaunlicher, da jeder Einzelne hinreichend Markterfahrung besitzt. Auch Recyclingbemühungen unterliegen einer Kosten-Nutzen-Abwägung. Vor dem Hintergrund des Opportunitätsprinzips stehen verschiedene Handlungsoptionen zu Abfällen bzw. Altprodukten zur Verfügung. Über Stimuli der einzelnen Alternativen lässt sich die gewünschte Option durchaus als vorteilhaft darstellen. Auch fixe Recyclingquoten ändern nichts an den wirtschaftlichen Implikationen – lediglich die Handlungsoptionen werden eingeschränkt. Eine Maximierung der Recyclingquote blendet Kosten- und Erlösverläufe sowie Qualitätseinbußen und Umweltbeeinträch-tigungen aus und zeugt von mangelndem Verständnis ökonomischer Zusammen-hänge.
Copyright: | © IWARU, FH Münster | |
Quelle: | 15. Münsteraner Abfallwirtschaftstage 2017 (Februar 2017) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,50 | |
Autor: | Prof. Dr. Heinz-Georg Baum Gernot Pehnelt | |
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Das ElektroG – Hindernis für die Wiederverwendung von Altgeräten?
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Der Beitrag basiert auf Ergebnissen des vom ReUse e.V. im Jahr 2019 initiierten Verbändeprojekts Weiße Ware Wiederverwenden (kurz: WeWaWi) für das Umweltbundesamt, das die Entwicklung eines deutschlandweiten Sammel- und Refurbishmentsystems für gebrauchte Waschmaschinen anstrebt.
Ein Thema mit vielen Facetten: Die Sammlung von Altkleidern in Deutschland
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Der Vorgang ist alltäglich und banal: Container für die Altkleidersammlung sollen im öffentlichen Straßenraum aufgestellt werden. Man könnte meinen, die hiermit zusammenhängenden Rechtsfragen,namentlich des Straßen- aber auch des Vergabe- und Wettbewerbsrechts, werfen keine besonderen Probleme auf.
Erfolgreich den „Mehrweg“ gehen – Eine Einschätzung zur Mehrwegangebotspflicht aus kommunaler Perspektive
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Die imJuli 2021 inKraft getreteneNovelle desVerpackungsgesetzes sieht eine schrittweise Einführung neuer Regelungen zu den ThemenMehrweg und Pfandpflichten vor. Zum 1.1.2023 ist die nächste Stufe in Kraft getreten, wonach Betriebe grundsätzlich dazu verpflichtet sind, eine Mehrwegverpackung
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Wann ist ein Abfall gefährlich? – Neues zur Abfalleinstufung
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Abfälle sind entweder gefährlich oder nicht gefährlich. Aufgrund
eines erhöhten Gefährdungspotenzials für die Umwelt
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2008/98/EG über Abfälle (AbfRL) an gefährliche Abfälle
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nachteilige Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter
infolge einer unangemessenen Bewirtschaftung der Abfälle
zu unterbinden oder zumindest so weit wie möglich
zu beschränken. Aus diesem Grunde gelten spezielle Regelungen
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Betreiberpflichten bei Abfallanlagen und ihre Bedeutung für den Ressourcenschutz und die Energienutzung
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Ein nachhaltigerer Einsatz von Ressourcen bei der Errichtung und dem Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen (wie z.B. Abfallanlagen1) ist für einen verstärkten Ressourcenschutz von hoher Priorität.