Der sinnvolle Umgang mit getrennt erfassten Bioabfällen unter besonderer Berücksichtigung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird dargestellt. Verschiedene Argumente zur Steigerung der erfassbaren Mengen sowie ein strategisch vernünftiges Vorgehen bei der Verwertung dieser Bioabfälle werden diskutiert.
| Copyright: | © IWARU, FH Münster | |
| Quelle: | 13. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2013) | |
| Seiten: | 6 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Dr. Hubert Seier | |
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Initiative für eine europaweite Bioabfallrichtlinie
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Gemeinsam mit 11 weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzt sich Deutschland für verbindliche Regelungen zur Verwertung von Bioabfällen ein, die vorzugsweise als EU-Bioabfallrichtlinie eingeführt werden sollten.
Grünguterfassung und Verwertung von holzigem Grüngut im Heizwerk des Landkreises Nordhausen
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Im Landkreis Nordhausen wurde ein innovatives Konzept zur energetischen Verwertung von holzigen Grüngutanteilen etabliert. Im April 2021 wurde ein Biomasseheizwerk errichtet, das den holzigen Teil des Grünguts als Brennstoff nutzt, um Wärme für verschiedene kommunale Gebäude zu erzeugen.
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Die getrennte Erfassung von Grüngut ist ein zentraler Baustein der deutschen Kreislaufwirtschaft und seit 2015 für alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) rechtlich verpflichtend.
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Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.
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