Die gegenwärtige Erfassung und Verwertung von Mobiltelefonen ist ökonomisch und ökologisch ineffizient und weit von den gesetzlichen bzw. politischen Zielen entfernt. Die gesetzliche Grundlage dafür in Deutschland ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG aus dem Jahre 2005. Danach haben Besitzer von Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dafür sieht das Gesetz insbesondere zwei Entsorgungspfade vor: die im Rahmen ihrer Pflichten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern einzurichtenden Sammelstellen sowie freiwillig eingerichtete und betriebene Rücknahmesysteme der Hersteller bzw. Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten. Beide Rücknahmesysteme sind i. d. R. Bringsysteme.
Die gegenwärtige Erfassung und Verwertung von Mobiltelefonen ist weit von den gesetzlichen bzw. politischen Zielen entfernt. Von 100 ausgedienten Handys werden nur vier bis fünf getrennt erfasst, 20 werden über den Restmüll entsorgt und die Hälfte wandert in häusliche Schubladen. Gründe dafür sind Unkenntnis, das Ersatzhandy- bzw. Nostalgieargument, die vergleichsweise aufwändigen Bringsysteme, Befürchtungen bezüglich Datenschutz und die Intransparenz, was mit den Althandys passiert. In Bayern wurde im Mai/Juni 2012 in Kooperation zwischen dem Freistaat sowie Schulen, Herstellern und Vertreibern von Mobiltelefonen, Kommunen und umweltbewussten Unternehmen eine landesweite Althandysammlung durchgeführt, die versucht hat, bestehende Barrieren gezielt zu überwinden. Die Sammelaktion, die neue Wege gegangen ist, war ein Erfolg. Es wurden knapp 70.000 Althandys gesammelt. Das sind zweieinhalb mal so viel, als normalerweise in zwei Monaten auf Wertstoffhöfen und bei Netzbetreibern abgegeben werden. Aus der Aktion lassen sich eine Reihe von Schlussfolgerungen für eine bessere Erfassung und Verwertung von Mobiltelefonen ableiten.
Copyright: | © IWARU, FH Münster | |
Quelle: | 13. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2013) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Herbert Köpnick | |
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Neue (?) Anforderungen an die ordnungsgemäße und sichere Erfassung von Altbatterien im Rahmen BattG und ElektroG
© IWARU, FH Münster (2/2015)
Die gesetzliche Rücknahmepflicht für Gerätealtbatterien in Deutschland besteht seit inzwischen gut 15 Jahren. Mit dem zunehmenden Mengenaufkommen von sicherheitskritischen Lithiumbatterien und anderen Hochenergiebatterien wird der Umgang mit Gerätealtbatterien hier aber vor neue Herausforderungen gestellt. Neben sogenannten Gerätebatterien fallen bei der Entsorgung auch zunehmend sogenannte Industriebatterien aus privaten Haushalten an.
Umweltbildung mit #wirfuerbio
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
#wirfuerbio ist die bundesweite Kampagne der kommunalen Abfallwirtschaft zur Reduzierung von Störstoffen im Bioabfall. Mit einer starken Bandbreite unterschiedlicher crossmedialer Kommunikationsmittel und Maßnahmen verändert sich das Verhalten der Biotonnenbenutzer. Die Störstoffquote sinkt um mehr als 50 Prozent. Die Kampagne weist einen neuen Weg in der Umweltbildung. Mit der Abfallbox und der SpieleApp „#wirfuerbio das Sortierspiel“ wird Kreislaufwirtschaft in Form von Spaß und Spiel erlebbar. Der Beitrag zeigt, wie Abfallbox und Spiele-App didaktisch funktionieren und ein Bewusstsein für Kreislaufwirtschaft und Mülltrennung entwickeln.
CE-Kennzeichnung von Komposten und Gärprodukten – Stand und Perspektiven
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Vor dem Hintergrund der globalen Düngemittelkrise hat sich die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen im letzten Jahr drastisch gesteigert. Hochwertige Komposte und Gärprodukte, die als Bodenverbesserungsmittel, organische Düngemittel oder als Torfersatz in Blumenerden verwendet werden, sind mehr gefragt denn je. Mit dem Inkrafttreten der EU-Düngemittelproduktverordnung im Juli 2022 ist der Weg geebnet worden, recycelte Materialien aus Bioabfällen als Produkte auf den EU-Markt zu bringen. Das Ende der Abfalleigenschaft für getrennt gesammelte und behandelte Bioabfälle kann mit der Vermarktung von CE-gekennzeichneten Düngeprodukten erreicht werden. Eine unabhängige Zertifizierung der Kompost- und Gärprodukt-basierten Düngematerialien ist dafür unabdingbar.
Aktion Biotonne Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die Aktion Biotonne Deutschland ist ein Netzwerk nationaler, regionaler und lokaler Akteure, die gemeinsam zur Biotonne kommunizieren. Seit 2016 führt die Initiative jährlich Kampagnen unter der Dachmarke „Aktion Biotonne Deutschland“ durch. Die nationalen Partner kommunizieren dabei über bundesweite Medien, die teilnehmenden Kommunen und Abfallwirtschaftsbetriebe setzen die Kampagne vor Ort um – unterstützt vom Projektbüro Aktion Biotonne Deutschland. Die diesjährige Aktion ist die BIOTONNEN-CHALLENGE 2023, eine Kampagne für weniger Fremdstoffe. Inwieweit sich die Fremdstoffquote ändert, wird mit der „Chargenanalyse“ der Bundesgütegemeinschaft Kompost BGK gemessen.
Eckpunkte für wettbewerbsoffene Ausschreibungen für Bioabfallvergärungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die Beschaffung neuer Bioabfallvergärungsanlage bzw. die Ertüchtigung vorhandener Kompostierungsanlagen um Komponenten der Bioabfallvergärung erfolgt vielfach durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder von diesen beherrschte Gesellschaften, also durch öffentliche Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts. Der Auftragsgegenstand liegt zudem regelmäßig oberhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen. Daher haben die Beschaffungen den Vorgaben des GWB in Verbindung mit der VOB/A EU zu entsprechen.