Die Wertstofftonne – eine rechtliche Einordnung

Anlässlich der 11. Münsteraner Abfallwirtschafttage im Jahre 2009 habe ich einen Beitrag zu den rechtlichen und finanziellen Hürden alternativer Erfassungssysteme verfasst. Gegenstand des Beitrages waren die praktischen und rechtlichen Probleme solcher alternativer Erfassungssysteme. Gleichwohl bin ich auch damals schon zu dem Ergebnis gelangt, dass – eine ernsthafte Bereitschaft aller Beteiligten unterstellt – eine gemeinsame Erfassung von LVP und stoffgleichen Nichtverpackungen möglich sei.

Nunmehr, rund zwei Jahre später, hat die Diskussion um die Einführung einer Wertstofftonne und die damit verbundene Frage nach den Möglichkeiten zur gemeinsamen Erfassung von Wertstoffen aus dem Restmüll und LVP ihren Höhenpunkt erreicht. Eine bei erster Betrachtung schier unendliche Zahl an Modellvarianten belegt, dass insbesondere die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Motor einer weitergehenden Ressourcennutzung aus Abfällen sind, die bei privaten Haushaltungen anfallen. Zahlreiche, insbesondere kreisfreie Städte befassen sich mit dem Thema „Wertstofftonne“. Während einige parallel zu den Erfassungssysteme der Dualen Systeme eine reine kommunale Wertstofftonne einführen, streben andere von vornherein eine gemeinsame Erfassung an. Dabei scheint jedes Modell der gemeinsamen Erfassung seine Besonderheiten zu haben. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, auf Grundlage von Gemeinsamkeiten die unterschiedlichen Modelle der gemeinsamen Erfassung zu katalogisieren. Dabei sollen auch stichwortartig einige Vor- und Nachteile dargestellt werden.
 



Copyright: © IWARU, FH Münster
Quelle: 12. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2011)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 2,00
Autor: Dr. André Brandt

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