Mogeln nicht erlaubt - Doppelbeteiligungen bei Ausschreibungen sind nicht zulässig

Wer bei einer Ausschreibung mitbietet, darf sich nicht noch einmal im Zusammenschluss bewerben. Parallele Beteiligung eines Bieters am Wettbewerb als Einzelbieter und als Bietergemeinschaft sind unzulässig. Das hat die Vergabekammer Nordbayern kürzlich beschlossen.

01.09.2003 Die parallele Beteiligung eines Bieters am Wettbewerb als Einzelbieter und als Bietergemeinschaft stellt ein unzulässiges vergaberechtliches Verhalten dar und ist mit dem Wettbewerbsprinzip nicht vereinbar...

Unternehmen, Behörden + Verbände: Vergabekammer Nordbayern
Autorenhinweis: Prof. Dr. jur. Thomas Ax, Rechtsanwalt



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: September 2003 (September 2003)
Seiten: 1
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Prof. Dr. jur. Thomas Ax

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