Die Aufhebung zur Prüfung aufgehoben - Der Europäische Gerichtshof verlangt Nachprüfungsmöglichkeiten bei gestrichenen Vergabeverfahren

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 18. Juni 2002 festgestellt, dass die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, eine Ausschreibung aufzuheben, nach dem europäischen Recht im Vergabenachprüfverfahren überprüfbar sein muss.

23.10.2002 Hat ein öffentlicher Auftraggeber ein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages aufgehoben und damit Fakten geschaffen, so hatte ein Unternehmen - unabhägig vom tatsächlichen Bestehen oder Nichtbestehen eines Aufhebungsgrundes - bislang keine Möglichkeit, sich gegen eine bereits erfolgte Aufgebung im Rahmen von Nachprüfungsverfahren zur Wehr zu setzen...

Unternehmen, Behörden + Verbände: Europäischer Gerichtshof (EuGH), Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG), Vergabekammer Hamburg, Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei dem Regierungspräsidium Leipzig, Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Autorenhinweis: RA Matthias Schneider  Ax-Schneider & Kollegen



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Oktober 2002 (Oktober 2002)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Matthias Schneider

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