Verhandeln am Computer - Elektronische Angebotsabgabe für öffentliche Aufträge

Nach der nunmehr in Kraft getretenen Vergabeverordnung vom 09. Januar 2001 ist die digitale Übermittlung von Angeboten möglich. Der öffentliche Auftraggeber kann die Übermittlung von digitalen Angeboten zulassen, sofern die Vertraulichkeit der Angebote gewährleistet ist. Unter dem Hinweis auf die Voraussetzungen des Signaturgesetzes werden damit die eigenhändige Unterschrift und die digitalen Signatur als gleichwertig angesehen. Im Rahmen dieseszweiteiligen Beitrages werden zunächst die Grundlagen und Voraussetzungen, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der digitalen Angebotsübermittlung aufgezeigt werden.

23.03.2001 Zwar dient die neue Vergabeverordnung vornehmlich der Umsetzung der Richtlinie 97/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie über die Korrdinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge und zur Umsetzung der Richtlinie 98/4/EG zur Änderung der Richtlinie zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor in nationales Recht...

Unternehmen, Behörden + Verbände: Europäisches Parlament
Autorenhinweis: RA Dr. Thomas Ax, RA Matthias Schneider



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: März 2001 (März 2001)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Prof. Dr. jur. Thomas Ax
Matthias Schneider

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