Die Verteilung der Verantwortung für die Abfallentsorgung im nationalen Recht der EU-Staaten 

Bereits seit Mitte der 90er Jahre findet in Deutschland der so genannte „Kampf um den Abfall“ statt. Durch den Aufbau von neuen (Über)kapazitäten und die Möglichkeiten zur Deponierung insbesondere in den neuen Bundesländern wurde der Abfall zu einem begehrten Wirtschaftsgut, um das sich die Akteure juristisch und politisch stritten und streiten.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage, wie die Verantwortung für die Entsorgung und damit der Zugriff auf die jeweiligen Abfallströme zwischen der öffentlichen Hand und der privaten Entsorgungswirtschaft verteilt sind. Der folgende Beitrag widmet sich jedoch nicht erneut den Problemen im deutschen Recht, sondern untersucht, wie die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Entsorgungsverantwortung zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft aufgeteilt haben. Im Mittelpunkt steht mithin die Frage, nach welchen Kriterien die Gesetzgeber in anderen EU-Staaten Entsorgungs- und Überlassungspflichten zugeordnet haben und welche Möglichkeiten, zu einer Übertragung der Entsorgungspflichten und -aufgaben auf Sekundärebene bestehen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 06/2004 (Dezember 2004)
Seiten: 10
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Axel Bree

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