Abfälle mit hohen organischen Anteilen dürfen noch bis Ende Mai 2005 auf Deponien abgelagert werden. Danach können sie nur weiter auf Deponien abgelagert werden, wenn sie die entsprechenden Zuordnungswerte der jeweiligen Deponieklasse einhalten.
Damit entfällt eine derzeit noch vorhandene einfache Möglichkeit, bei Revisionen oder Störfällen in Müllverbrennungsanlagen die nicht verarbeitbaren Abfälle für die Dauer dieser Zustände anderweitig entsorgen oder zwischenlagern zu können. Derartige (Zwischen-) Ablagerungen auf Hausmülldeponien werden ab dem 01.06.2005 nicht mehr gestattet sein. Auf Länderebene werden Überlegungen angestellt, wie mit dieser sich ändernden Situation umzugehen ist. Konkrete Ergebnisse dieser Überlegungen sind, mit einer Ausnahme, nicht veröffentlicht worden. Das Land Niedersachsen hat in einem Erlass des Umweltministeriums [U1] in Niedersachsen das Eckpunktepapier "Technische Anforderungen an Restabfallzwischenlager" [U2] eingeführt. Ähnliche technische Vorgaben seitens anderer Länder sind nicht bekannt.
Copyright: | © Verlag Abfall aktuell | |
Quelle: | Band 16 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien (Februar 2005) | |
Seiten: | 14 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Ulrich Klos | |
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