Die im Jahr 2002 verabschiedete Abfallverordnung fordert bei der Deponiestilllegung oder der Stilllegung eines Deponieabschnitts die Aufbringung eines Oberflächenabdichtungssystems oder einer temporären Oberflächenabdichtung.
Es wird damit die Sickerwasserbildung minimiert und die Deponiegasmigration verhindert. Als Konsequenz hieraus folgt eine Verminderung des Wassergehalts innerhalb des stillgelegten Deponiekörpers, was vermutlich zu einer Mumifizierung“ führt und eine biochemische Stabilisierung verhindert. Stets besteht auf der anderen Seite die Gefahr, dass im Falle eines Defekts an der Oberflächendichtung/ -abdeckung unkontrolliert Wasser in den Deponiekörper eintritt. Durch eine solche Reaktivierung des Deponiekörpers setzen dann möglicherweise Gas- und Sickerwasseremissionen wieder ein und könnten unreguliert den Deponiekörper verlassen.
Copyright: | © Verlag Abfall aktuell | |
Quelle: | Band 16 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien (Februar 2005) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 5,00 | |
Autor: | Prof. Dr.-Ing Gerhard Rettenberger Dipl.-Ing. Norberth Kloos | |
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