Die europäischen Richtlinie ATEX 95“ (94/9/EG) wurde als Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV,ExVO) in nationales Recht umgesetzt und gilt für das Inverkehrbringen von Produkten
Sie findet Anwendung auf Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Unter den Anwendungsbereich fallen auch Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsgefahren jedoch von Bedeutung sind. Seit dem 1. Juli 2003 dürfen nur noch Geräte in Verkehr gebracht werden, die den Anforderungen der ExVO entsprechen und eine so genannte ATEXBescheinigung haben. Für Betriebsmittel, die bis zum 30. Juni 2003 bereits erstmalig in Betrieb genommen worden sind, bleiben hinsichtlich der Beschaffenheitsanforderungen die bisher geltenden Vorschriften maßgebend (Bestandsschutz).
Copyright: | © Verlag Abfall aktuell | |
Quelle: | Band 16 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien (Februar 2005) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,50 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Sabine Garbrands | |
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