CO2-Zertifikatehandel bei Deponiegasanlagen aus der Sicht einer TEHG-Sachverständigen

Das Kyoto-Protokoll aus dem Jahre 1997 verpflichtet die beteiligten 39 Industriestaaten den Ausstoß klimaschädlicher Gase (CO2, CH4, N2O, FKW, perflourierte Kohlenwasserstoffe, SF6) bis 2012 um 5% gegenüber 1990 zu senken.

Die EU muss hierbei zwischen 2008 und 2012 um 8% gegenüber dem Niveau von 1990 verringern. Das Kyoto-Protokoll tritt – nach den Bestimmungen der UN-Rahmenkonvention – dann in Kraft, wenn mind. 55% der Vertragsstaaten mit mind. 55% der CO2-Emissionen aus den Industrieländern (auf Basis von 1990) das Protokoll ratifiziert haben. Nachdem Russland im September/Oktober 2004 nach langem Zögern das Protokoll ratifizierte, steht seinem Inkrafttreten nun nichts mehr im Wege (90 Tage nach der Unterzeichnung durch den russischen Präsidenten). 



Copyright: © Verlag Abfall aktuell
Quelle: Band 16 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien (Februar 2005)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 4,50
Autor: Dipl. Umw./Dipl. Betriebswirtin (VWA) Begoña Hermann

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