Anforderungen an die Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung und § 29a BImSchG

Bei Anlagen, die sowohl den Anforderungen der Betriebssicherheitsverord-nung (BetrSichV) unterliegen als auch den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes können Überschneidungen des Prüfgegenstandes, wie auch der Prüfinhalte vorkommen. Die Anforderungen nach beiden Rechts-grundlagen sind jedoch keinesfalls identisch, so dass im Einzelfall zu prüfen ist, wie Doppelprüfungen vermieden werden können.

Es kommt immer wieder vor, dass bei der gleichen Anlage sowohl Prüfungen nach BetrSichV als auch nach §29a BImSchG durchgeführt werden.
Um Doppelprüfungen zu vermeiden, aber auch keine sicherheitsrelevanten Prüflücken zu hinterlassen, sind folgende Punkte zu klären:
  1. Anlagenabgrenzung „Überwachungsbedürftige Anlage nach BetrSichV“ und „BImSchG-Anlage“
  2. Prüfziel und Prüfinhalte bei beiden Prüfungen, bzw. geprüfte Gefahrenschwerpunkte bei beiden Prüfungen
  3. Betriebszustände, die zu betrachten sind: Normalbetrieb/bestimmungs­gemäßer Betrieb, An- und Abfahren der Anlage, Störungsbetrieb, Wartung und Instandhaltung, Außerbetriebnahme
Erst wenn diese Punkte geklärt sind, können beide Prüfungen gegenseitig sinnvoll genutzt und ergänzend eingesetzt werden.



Copyright: © Verlag Abfall aktuell
Quelle: Band 21 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien 2013 (März 2013)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 1,60
Autor: Dipl. Umw./Dipl. Betriebswirtin (VWA) Begoña Hermann

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