Nach intensiven Diskussionen im Bundestag und den Ländern wurde An-fang 2008 eine Einigung über die Novellierung der Verpackungsverordnung erzielt. Diese Einigung ist ein Kompromiss. Und Kompromisse haben die Eigenschaft, dass nicht alle Beteiligten – seien es nun die Kommunen, die Systembetreiber, die Produzenten und Entsorger – mit dem Erreichten zu-frieden sind.
Die unterschiedlichen „Zufriedenheitsgrade" mit dem Regel-werk spüren wir natürlich auch bei unseren Mitgliedern im BDE sehr deut-lich. Sie sind aufgrund der unterschiedlichen unternehmerischen Interessen-lagen geradezu immanent. Eine Fundamentalkritik – also ein Infragestellen des Systems insgesamt – bedeuten sie für den BDE jedoch nicht.
Vielmehr liegt mit der 5. Novelle VerpackV nun ein Regelwerk vor, das aus unserer Sicht hinsichtlich der Pflichten für Hersteller, Handel und Importeure zur Verpackungsrücknahme weitgehend Klarheit geschaffen hat und geeig-net ist, die bewährte duale Erfassungsstruktur zu erhalten. Die flächende-ckende Sammlung von Wertstoffen, die hohen stofflichen Verwertungsquo-ten und die bewährten Verwertungsstrukturen sind Garant für das hervorra-gende Recyclingniveau Deutschlands.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 8. Würzburger Verpackungsforum-2009 (Oktober 2009) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,00 | |
Autor: | Dr. Andreas Bruckschen | |
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