Die TA Luft wurde im Jahr 2002 novelliert. In diesem Zusammenhang wurden auch die anlagenspezifischen Anforderungen für Kompostierungsanlagen an den Stand der Technik angepasst.
Aufgrund des unterschiedlichen Umsetzungsgrades dieser Anforderungen in den Ländern sowie der Interpretationsbedürftigkeit einzelner Regelungen ist es sinnvoll, durch Absprachen auf Bund-Länder-Ebene für eine Harmonisierung der Auslegung und Umsetzung der TA Luft zu sorgen. In diesem Sinne wurde der von Nordrhein-Westfalen erarbeitete Erlass zu dieser Problematik zwischenzeitlich von der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz – LAI – als ausreichend angesehen und allen Ländern zur Anwendung zur Verfügung gestellt.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 18. Kasseler Abfallforum-2006 (Mai 2006) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Michael Theben | |
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etwas ändern, obgleich die Luftverschmutzung letztlich Auswirkung auf die Gesundheit jedes Einzelnen hat. Die Vorschriften des Luftreinhalterechts im fünften Teil des BImSchG, die mittlerweile als fester Bestandteil des
Immissionsschutzrecht gelten, stellten zu Beginn der Rechtsetzungsphase, die auf unionsrechtlicher Ebene stattfand und keine 30 Jahre zurückliegt, keine Selbstverständlichkeit dar. Im Bewusstsein für konkreten Handlungsbedarf
auf (über-)staatlicher Ebene hat sich die Verbesserung der Luftqualität im Zuge der Luftqualitätsrahmenrichtlinie zu einer rechtlichen Zielvorgabe aufgeschwungen.