Die IVU-Richtlinie der Europäischen Union von 1996 fordert bei allen umweltrelevanten industriellen Anlagen, zu denen auch Abfallentsorgungsanlagen zählen, die Anwendung der Besten verfügbaren Techniken“ (BVT), in Deutschland definiert als Stand der Technik“.
Bis spätestens 30. Oktober 2007 gilt dies auch für alle bestehenden Anlagen (Altanlagen). Der EU-weite Informationsaustausch für die BVT erfolgt durch BVT-Merkblätter – auch BREFs genannt – im Sevilla-Prozess“. Im vorliegenden Beitrag werden die Bedeutung dieser Dokumente für die Mitgliedstaaten sowie ihre Nutzung in Deutschland erläutert. Zu den abgeschlossenen und laufenden BVT-Arbeiten wird eine Übersicht gegeben. Für das BVT-Merkblatt Abfallbehandlung“, das die Verfahren chemisch-physikalische Behandlung, mechanisch- biologische Behandlung, Ersatzbrennstoffaufbereitung, Schlackenaufbereitung, Lösemittelrecycling und Altölrecycling umfasst, werden der Sevilla-Prozess“ und seine wichtigsten Harmonisierungsergebnisse beschrieben. Abschließend erfolgt ein Ausblick zur Umsetzung des BVT-Merkblatts.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 18. Kasseler Abfallforum-2006 (Mai 2006) | |
Seiten: | 18 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 9,00 | |
Autor: | Professor Siegfried Kalmbach | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Bis zur Unkenntlichkeit: Einwellenzerkleinerer schreddert vertrauliche Papiere
© Deutscher Fachverlag (DFV) (9/2017)
Zur Vernichtung von Dokumenten mit vertraulichem Inhalt verwendet Russell Richardson & Sons Ltd, ein in Sheffield, Großbritannien, beheimatetes Unternehmen, seit Ende 2015 einen Einwellenzerkleinerer des Typs Micromat 2000 von Lindner Recyclingtech. Dieser erfüllt beim Schreddern von Daten auf Papier die Anforderungen der DIN 66399-2 in den
Sicherheitsstufen 3 bis 5.
Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen (4/2015)
Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?
CATAOLEO Project: prevention of environmental impacts from the recycling of waste oils and fats and social inclusion of waste pickers in Brazil
© European Compost Network ECN e.V. (6/2014)
Environmental concern involving the improper disposal of municipal solid waste - MSW in Brazil, and the implementation of National Policy on Solid Waste (PNRS), is necessary to fulfill the hierarchy of management options set: 1) Non-generation, 2) a reduction 3 ) Reuse, 4) recycling; 5) waste treatment; 6) waste disposal.
Umgang mit Altölen nach Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Teil 2)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2014)
Noch auf der Grundlage der Verordnungsbefugnis aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gilt weiterhin die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahre 2002 erarbeitete Neufassung der Altölverordnung fort. In ihr findet das spezielle Recht zum Umgang mit Altölen seine Regelungen.
Umgang mit Altölen nach Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2014)
Am1.6.2012 trat das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) in Kraft. Mit dem Gesetz sollte die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie – AbfRRL) in nationales Recht umgesetzt werden, mit der ihrerseits gemäß Art. 41 AbfRRL die Richtlinie 75/439/EWG über die Altölbeseitigung zum 12.12.2010 ersetzt wurde. Eine konkrete Neuordnung der Altölentsorgung für Deutschland sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz selbst nicht vor. Gegenwärtig wird kontrovers diskutiert, ob insbesondere zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie der Abfallrahmenrichtlinie und der Sicherstellung des Vorrangs der Aufbereitung von Altölen Neuregelungen in der deutschen Altölverordnung notwendig werden. Der Beitrag wird die gegenwärtigen nationalen Regelungen im Bereich der Altölentsorgung vorstellen und ihre Konformität zum geltenden Europarecht analysieren. Dabei wird auf die Besonderheiten des „Altölrechts“ in der deutschen Rechtsordnung eingegangen.