Grundsätzlich sind in der Bundesrepublik Deutschland keine speziellen gesetzlichen Regelungen für die Lagerung hochkalorischer Abfälle vorhanden.
Derzeit erfolgt die Lagerung in so genannten Zwischenlagern, deren Anzahl schwer feststellbar ist. Obwohl versucht wird, unter Beachtung der Festlegungen für Feststofflager, den Brandschutz zu gewährleisten, kommt es immer wieder zu Bränden mit erheblichen Sachschäden. Bei diesen Bränden ist das Problem, dass die Lagerbereiche schwer zugänglich sind, erhebliche Mengen Löschwasser benötigt werden und die entstehenden Temperaturen den Löscheinsatz erschweren. Teilweise ist ein Ablöschen des Lagergutes ohne mechanische Hilfsmittel nicht möglich. Es sind daher Maßnahmen erforderlich, die die Entstehung von Bränden und deren Ausbreitung weitestgehend verhindern und den Löschkräften die Durchführung einer Brandbekämpfung ermöglichen. Ausgehend von der Zusammensetzung des Lagergutes sind außerdem Maßnahmen der Löschwasserrückhaltung erforderlich, um einen Umweltschaden zu vermeiden.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
| Quelle: | 18. Kasseler Abfallforum-2006 (Mai 2006) | |
| Seiten: | 5 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 2,50 | |
| Autor: | Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher | |
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