Alternativer Abschluss von Deponien

Rechtliche Zulässigkeit alternativer Oberflächenabdichtungen, Nachhaltigkeit dieser Dichtungssysteme und sich daraus ergebende Konsequenzen für die Praxis

Das Zeitfenster zur Nutzung des § 14 Abs. 6 der Deponieverordnung (DepV) als Grundlage für alternative Oberflächenabdichtungen schiebt sich zu. Obwohl es den meisten Deponiebetreibern bewusst ist, dass an die Freiräume des § 14 Abs. 6 DepV die Beantragung zur Beendigung des Ablagerungsbetriebes bis zum 15.07.2004 und das tatsächliche Ende des Ablagerungsbetriebes zum 15.07.2005 geknüpft sind, machen nur wenige von diesen Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch.

Im Bundesland Hessen ziehen dies nicht einmal 25% (3 von 19 Deponien) in Erwägung, in anderen Bundesländern dürfte dies nicht viel anders aussehen. Der Focus für die Nutzung alternativer Oberflächenabdichtungen verschiebt sich zunehmend auf alternative Abschlussmöglichkeiten gemäß Anhang 1 der Deponieverordnung.

Diese Möglichkeiten werden im juristischen Teil der Abhandlung näher beleuchtet (Spengler) und im deponietechnischen Teil bezogen auf praxisrelevante Gegebenheiten hinterfragt (Wiemer, Behling). Hierbei geht es nicht darum, das Regeldichtungssystem negativ zu belegen, sondern darum, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie standortspezifische und an Deponieabschnitte angepasste Lösungen stärker in den Vordergrund zu rücken.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 16. Kasseler Abfallforum-2004 (April 2004)
Seiten: 20
Autor: Prof. Dr.-Ing. habil Klaus Wiemer
Dr. Peter Spengler
Dr. Dirk Behling

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