Europäische Vorgabe, die Abfallablagerungsverordnung und Verwertung von Abfällen auf Deponien
Mit der Deponieverordnung hat die Bundesregierung die Ablagerung und Langzeitlagerung von Abfällen entsprechend dem Stand der Technik abschließend normiert. Mit dieser Verordnung wird die EG-Deponierichtlinie gemeinsam mit der bereits erlassenen Abfallablagerungsverordnung unter Einbeziehung der Neuregelungen des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vollständig umgesetzt.
Da in den nächsten Jahren kaum mit der Neueinrichtung von Deponien zu rechnen ist, dagegen aber eine große Anzahl von Altdeponien auslaufen und stillgelegt werden müssen, wurde den entsprechenden Anforderungen ein besonderes Augenmerk beigemessen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Abfälle zur Verwertung eingesetzt werden können. Die erforderliche Rechtsklarheit soll die geplante Deponieverwertungsverordnung bringen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 16. Kasseler Abfallforum-2004 (April 2004) | |
Seiten: | 19 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 9,50 | |
Autor: | BD Dipl.-Ing. Karl Wagner | |
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Zugleich Erwiderung auf den Aufsatz von Peine zum „Ausschluss von Deponiestandorten in der Abfallwirtschaftsplanung“ in AbfallR 2023, 128 ff.