Unter welchen Bedingungen kann auf die getrennte Erfassung von Bioabfällen verzichtet werden?

Marktanalyse und Einfluss der Erfassung auf die möglichen stofflichen oder energetischen Verwertungsmöglichkeiten von biogenen Abfällen

Mit der Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wurde der stofflichen oder energetischen Verwertung von Bioabfällen der Vorrang vor deren Beseitigung gegeben. Bioabfälle werden in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich stofflich verwertet. Sinn und Zweck der stofflichen Verwertung ist die Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen oder die Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Abfälle.

Die angestrebte hochwertige Verwertung setzt unter anderem voraus, dass Abfälle zur Verwertung getrennt zu sammeln, zu halten und zu behandeln sind, um eine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf auszuschließen. Das bedeutet vor dem Hintergrund des KrwAbfG, dass die Frage, unter welchen Bedingungen auf die Biotonne verzichtet werden kann, in erster Linie eine Frage der Notwendigkeit der schadlosen Verwertung von Bioabfällen ist.

Mit dem vorliegenden Beitrag soll untersucht werden, ob für die stoffliche Verwertung von Bioabfällen ein Markt vorhanden ist, ob die stoffliche Verwertung von Bioabfällen schadlos erfolgt und ob die wirtschaftliche Zumutbarkeit gegeben ist. Die Überlegungen basieren im Wesentlichen auf Ergebnissen, die im mittelhessischen Raum gewonnen wurden.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 16. Kasseler Abfallforum-2004 (April 2004)
Seiten: 28
Preis inkl. MwSt.: € 14,00
Autor: Prof. Dr. habil. Stefan A. Gäth

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