Verfahren zur Beurteilung von Deponien im Rahmen von Deponie- und Ablagerungsverordnung - Weiterbetrieb nach 2005 bzw. 2009

Entscheidungsgrundlagen und Bewertungsverfahren zur Deponiebewirtschaftungsplanung

Nach jahrelanger Diskussion wurde im April 1999 die EU-Deponierichtlinie verabschiedet. Die Nationalstaaten waren danach verpflichtet, sie in nationales Recht umzusetzen. Der dafür vorgesehene Umsetzungszeitraum betrug zwei Jahre, bei Überschreitung dieses Zeitrahmens drohten erhebliche Strafen. Die Bundesrepublik Deutschland kam mit der Inkraftsetzung der Ablagerungsverordnung 2001 der Umsetzungsverpflichtung nur teilweise nach.

Erst mit der Deponieverordnung vom Juli 2002 wurde die EU-Deponierichtlinie vollständig in deutsches Recht umgesetzt. Der Beitrag stellt Verfahren zur Deponiebewertung vor und erlaubt die Erstellung einer Rangliste auch scheinbar gleichwertiger Deponien. Durch die einheitliche Gewichtung der Kriterien für alle Deponien entsteht die Grundlage für einen Vergleich. Das Konzept der Kriterienerfüllung für die einzelnen Deponien wird anhand einiger Beispiele präsentiert und diskutiert. Ziel des Bewertungssystems ist ein Gesamtergebnis, welches der Landesverwaltung und den Deponiebetreibern Hilfestellung in Form eines Deponiebewirtschaftungskonzeptes bei der Entscheidung ihrer Zukunftsplanung gibt.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 16. Kasseler Abfallforum-2004 (April 2004)
Seiten: 11
Preis inkl. MwSt.: € 5,50
Autor: Dipl.- Ing. OBRa.D. Peter Bothmann

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