Erläuterung der Deponieverordnung, der Abfallablagerungsverordnung und Stand der Umsetzung europäischer Vorgaben in deutsches Recht
Die Deponieverordnung ist am 01. August 2002 in Kraft getreten. Mit der Verordnung hat die Bundesregierung das letzte Glied einer Regelungskette geschmiedet, mit der unter Einbeziehung der bereits erlassenen Abfallablagerungsverordnung und der Neuregelungen des sog. Artikelgesetzes die Europäische Deponierichtlinie vollständig umgesetzt wird. Die Verordnung stellt die umweltverträgliche Behandlung, Langzeitlagerung und Ablagerung von Abfällen insgesamt sicher. Dabei wird der Stand der Technik, so wie er in der TA Abfall und der TA Siedlungsabfall vorgegeben ist, in den wichtigsten Bereichen beibehalten. Er wird allerdings auf Verordnungsebene gehoben und damit allgemein verbindlich festgeschrieben. Am 02.12.2002 sind mit der Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung sowie zur Neubekanntmachung der Nachweisverordnung einige Ausnahmevorschriften der Deponieverordnung geändert worden. Eine zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Zum Stand der Umsetzung der europäischen Vorgaben und zu den aktuellen Verordnungen in der Abfallwirtschaft bezieht der Autor Stellung.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 15. Kasseler Abfallforum-2003 (April 2003) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 5,00 | |
Autor: | BD Dipl.-Ing. Karl Wagner | |
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