Einblicke in die geänderte Rechtslage und Zusammenfassung der wichtigsten praxisrelevanten Verordnungsinhalte zu Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Deponien
Der Rat der Europäischen Union hat am 26. April 1999 die Deponierichtlinie beschlossen. Die Richtlinie ist am 16. Juli 1999 mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hatten bis zum 16.07.2001 Zeit für die Umsetzung der Anforderungen in nationales Recht. Die Maßnahmen müssen allerdings mit dem EG-Vertrag vereinbar sein und sie müssen von der Europäischen Kommission notifiziert werden.
Hinsichtlich der Umsetzungsform ergeben sich einige wesentliche grundsätzliche Konsequenzen: Richtlinien müssen durch rechtlich verbindliche Vorschriften, d.h. in Deutschland durch Gesetz oder Verordnungen, umgesetzt werden; Verwaltungsvorschriften wie die TA Siedungsabfall und die TA Abfall genügen hierzu nicht. Den Inhalt der einzubringenden Änderungen beschreibt der Autor ebenso wie die sich durch die Richtlinie ergebenden rechtsverbindlichen Verpflichtungen für Deponiebetreiber.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 14. Kasseler Abfallforum-2002 (April 2002) | |
Seiten: | 21 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,50 | |
Autor: | BD Dipl.-Ing. Karl Wagner | |
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Die Bioabfallverordnung 2022 – Anforderungen, Umsetzung und zukünftiger Regelungsbedarf
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die „kleine“ Novelle der Bioabfallverordnung vom 28.04.2022 hat den Schwerpunkt auf eine sortenreine Erfassung von Bioabfällen gelegt, um Einträge von Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffe, bereits vor deren biologischen Behandlung in der Kompostierung/ Vergärung deutlich zu reduzieren. Dazu bestimmt der neu eingeführte § 2a Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen (Biotonne) und gewerblichen verpackten Bioabfällen und Materialien. Festgelegt sind verpflichtende Sichtkontrollen und gegebenenfalls weitere Untersuchungen zur Erfassung der Fremdstoffbelastung des angelieferten Materials und zur Kontrolle der Fremdstoffentfrachtung, um die Einhaltung der neu festgelegten, materialspezifischen Input-Kontrollwerte für Gesamtkunststoffe zu gewährleisten.
Pilotprojekte Smart Waste, Smart Waste+ und elektronisches Abfallwirtschaftskonzept – Bundesministerium für Landesverteidigung als Vorreiter
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Die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist ein Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie eine wichtige Stellschraube, um Wareneinsätze zu reduzieren und die Kosten der Gemeinschaftsverpflegung im Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) zu senken. Aufbauend auf diesen Überlegungen nimmt das BMLV als staatliche Institution im Abfallvermeidungsprogramm im Sinne der Kreislaufwirtschaft eine aktive Rolle wahr. Mit den Projekten Smart Waste und Smart Waste+ werden die Vorgaben der Europäischen Union aktiv umgesetzt und die Zielerreichung gesteuert.
Sonderkündigungsschutz von „unechten Beauftragten“
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Das Instrument des Betriebsbeauftragten hat mittlerweile beachtliche Bedeutung für eine Vielzahl an Betrieben erlangt. Deutschlandweit sind zum Schutz vor Gefahren für die Umwelt rund 11.500 Arbeitnehmer als Betriebsbeauftragte bestellt.1 So bestehen Pflichten zur Bestellung eines
Beauftragten für Immissionsschutz nach den §§ 53 ff. BImSchG, für Abfall nach den §§ 59 f. KrWG, für Gewässerschutz nach den §§ 64 ff.WHG sowie für Störfälle nach den §§ 58a ff. BImSchG. Auch außerhalb des Umweltrechts bestehen jedoch Pflichten zur Bestellung von Betriebsbeauftragten.
DEPONIEPLANUNG IN SÜDOSTEUROPA
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Der Ausbau neuer Deponien in Südosteuropa geschieht meist im Rahmen von Fördermaßnahmen, wobei entweder ein großer Teil der Investitionskosten übernommen wird oder ein zins-günstiger Kredit vergeben wird. Teilweise gibt es auch Förderungen, die sowohl eine gewisse Kostenübernahmen für Investitionen als auch zinsgünstige Kredite beinhalten.
Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
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Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?