Anwendung des BBodSchG im Bezug auf Regelungen, Abgrenzungs- und Anwendungsfragen, einsetzbare Materialien sowie Geltungsbereiche und Untersuchungspflicht
Für das Auf- und Einbringen von Materialien auf und in Böden sind in den letzten Jahren bodenschutzrechtliche Regelungen getroffen worden, die bereits vorhandene abfall- und wasserrechtlichen Vorgaben ergänzen. Aufbauend auf das am 01. März 1999 in Kraft getretene Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) hat die Bundesregierung im Sommer 1999 mit Zustimmung des Bundesrates die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) erlassen. Die Regelung umfasst sowohl das Auf- und Einbringen auf oder in vorhandene als auch die Herstellung neuer durchwurzelbarer Bodenschichten. Da die Teile der Regelungen sehr umfassend sind, aber auch Abgrenzungsfragen aufwerfen und fachliche Anwendungsfragen nicht ausreichend beantworten, beauftragte die Amtschefkonferenz der Umweltministerkonferenz die betroffenen Länder-Arbeitsgemeinschaften mit der Aufstellung von Abgrenzungsgrundsätzen und der Erarbeitung einer Vollzugshilfe zur Konkretisierung der noch offenen Anwendungsfragen. Nachfolgend wird auf der Grundlage des Entwurfs der Vollzugshilfe mit Stand vom 30. 01. 2002 der aktuelle Sachstand wiedergegeben.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 14. Kasseler Abfallforum-2002 (April 2002) | |
Seiten: | 14 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 7,00 | |
Autor: | Prof. Dr. Wilhelm König | |
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Die Förderung der Altlastenforschung im UFG-Regime
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2018)
Altlastensanierung erfolgt üblicherweise ohne große öffentliche Aufmerksamkeit, was durchaus im Sinn von Altlastenbesitzern und -sanierern ist. Bei den betroffenen Stakeholdern gibt es jedoch das klare Bekenntnis, alle Altlasten innerhalb von 30 Jahren zu sanieren. Im Vergleich zur Anzahl der bisher sanierten Altlasten stellt dies eine vielfach größere Aufgabe dar zu deren Erledigung entsprechende Werkzeuge entwickelt werden müssen.
Umwelthaftung im Insolvenzverfahren
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2008)
Hinter dem Thema „Umwelthaftung im Insolvenzverfahren“ verbirgt sich in der Praxis vor allem eine ganz bestimmte Fragestellung, nämlich die der insolvenzmäßigen Bewältigung des Problems der Altlasten. Es geht dabei in der Regel um langjährig betrieblich genutzte Grundstücke, die jetzt kontaminiert sind, sei es durch Akkumulierung von Abfällen, sei es durch schädliche Bodenveränderungen. Der gesamtwirtschaftliche Umfang des Problems ist beträchtlich: Auf ganz Deutschland bezogen setzte man den einschlägigen Sanierungsbedarf schon vor zehn Jahren bei 500 Milliarden Euro an.
Die TRGS 517
© Rhombos Verlag (9/2008)
Bericht zur Fachtagung vom 13. Juni 2008
Amtsermittlung bei altlastverdächtigen Flächen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (7/2008)
Altlastensanierung ist komplex und erfolgt daher üblicherweise in mehreren Stufen. Bevor ein Sanierungspflichtiger in Anspruch genommen werden kann, müssen wesentliche Informationen durch die Behörde ermittelt werden. Ausgewählte Aspekte dieser Amtsermittlung und die Schnittstelle zur Inanspruchnahme von Verantwortlichen werden vorgestellt.
Monetäre Bewertung von Altlasten“ im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (8/2007)
Um die mit der Einführung einer doppischen Buchführung in den Kommunen unabdingbaren Eröffnungsbilanzen zu erarbeiten, müssen auch die Altlasten“, für die die Kommunen als Gefahrenabwehrpflichtige in der Verantwortung stehen, monetär bewertet und in der Bilanz als Rückstellungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist auch zu prüfen, welche Wertminderungen durch Altlasten“ verursacht werden, die auf der Vermögensseite der Bilanz zu berücksichtigen sind.