Einführung eines EPR-Systems für Textilien – Stand der Umsetzung

Im Juli 2023 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRLL) veröffentlicht. Wie angekündigt, wurde für Textilien die verpflichtende Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) vorgeschlagen. Der Entwurf enthält verschiedene Vorgaben zum Anwendungsbereich, der Finanzierung inklusive Öko-Modulation sowie zur Organisation und zum Regime eines EPRSystems.

Der Beitrag zeigt auf, welche Vorgaben zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung  für Textilien in der EU-Abfallrahmenrichtlinie verankert werden sollen und wie der zeitliche Rahmen der Umsetzung für die Mitgliedstaaten sein wird. Darüber hinaus wird erläutert, welche Maßnahmen bereits in Deutschland begonnen wurden, um die zukünftigen Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen. Insbesondere werden die Ergebnisse der „ProTEX“-Studie des Umweltbundesamts „Evaluierung verschiedener Modelle der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilen“ (146/2023) vorgestellt.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 36. Abfall- und Ressourcenforum 2025 (April 2025)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 3,00
Autor: Nicole Kösegi

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