Die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) ist Betreiberin des Abfallwirtschaftszentrums Kaiserslautern-Mehlingen. Sie ist öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger für ihre Anstaltsträger, die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern, und somit für ein Entsorgungsgebiet von zirka 800 km2 mit rund 250.000 Einwohnern zuständig.
Im August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten. Ziel ist die Schonung natürlicher Ressourcen durch den Einsatz von mehr Ersatzbaustoffen.
Für Deponiebetreiber bedeutet das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung Veränderungen in mehrfacher Hinsicht:
Zunächst ändert sich das Annahmeprozedere für bestimmte, gütegesichert hergestellte Ersatzbaustoffe. Daneben stellen sich eine Vielzahl von Abgrenzungsfragen. Bisher lässt sich nicht sicher prognostizieren, ob das neue Regelwerk zu relevanten Stoffstromverschiebung führen wird. Bisher haben sich weder die Befürchtungen des erheblichen Anstiegs an Deponiebedarf, noch die Hoffnung auf mehr Recycling erfüllt. Die Schaffung neuen Deponieraums bleibt daher weiterhin eine abfallwirtschaftliche Herausforderung.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 35. Abfall- und Ressourcenforum 2024 (April 2024) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Jan B. Deubig Jens Kröcher Franziska Kaschluhn | |
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Entwicklungen im deutschen und europäischen Deponierecht
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants – POP) sind chemische Substanzen, die nach ihrer Freisetzung in der Umwelt verbleiben und schwer abbaubar sind. Dadurch können sich diese Substanzen entlang der Nahrungskette anreichern und schädlich auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken.
Rechtlicher Rahmen für die Zukunft der Deponie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Das Abfallrecht hat sich seit einigen Jahren der Kreislaufwirtschaft verschrieben, die Deponierung ist daher grundsätzlich nur noch als nachrangige Abfallbewirtschaftungsmaßnahme angelegt. In jüngster Zeit ist es zu einigen Entwicklungen im deutschen Abfallrecht und in der abfallrechtlichen Rechtsprechung gekommen, die die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung sowie zur Abfallverwertung erweitert und die diesbezüglichen Rechtspflichten verschärft haben.
Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.
bifa-Text Nr. 65: Eigenverwertung von Bioabfällen - Eigenkompostierung, Eigendeponierung, illegale Eigenentsorgung
© bifa Umweltinstitut GmbH (12/2015)
Innovatives Monitoringtool zur Bewertung von Methanemissionen
© Verlag Abfall aktuell (1/2015)
Ziel der Deponieverordnung ist es, den Austritt von Deponiegas aus einer Deponie, in der noch biologisch abbaubare Abfälle abgelagert wurden, weitestgehend zu minimieren. Die Messung und Bewertung diffuser Emissionen, insbesondere von Methan (CH4), stellt somit eine wichtige Voraussetzung dar, um die Einhaltung der geforderten Grenzwerte nachzuweisen.