Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung auf den praktischen Betrieb einer Deponie

Die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) ist Betreiberin des Abfallwirtschaftszentrums Kaiserslautern-Mehlingen. Sie ist öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger für ihre Anstaltsträger, die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern, und somit für ein Entsorgungsgebiet von zirka 800 km2 mit rund 250.000 Einwohnern zuständig.

Im August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten. Ziel ist die Schonung natürlicher Ressourcen durch den Einsatz von mehr Ersatzbaustoffen.
Für Deponiebetreiber bedeutet das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung Veränderungen in mehrfacher Hinsicht:
Zunächst ändert sich das Annahmeprozedere für bestimmte, gütegesichert hergestellte Ersatzbaustoffe. Daneben stellen sich eine Vielzahl von Abgrenzungsfragen. Bisher lässt sich nicht sicher prognostizieren, ob das neue Regelwerk zu relevanten Stoffstromverschiebung führen wird. Bisher haben sich weder die Befürchtungen des erheblichen Anstiegs an Deponiebedarf, noch die Hoffnung auf mehr Recycling erfüllt. Die Schaffung neuen Deponieraums bleibt daher weiterhin eine abfallwirtschaftliche Herausforderung.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 35. Abfall- und Ressourcenforum 2024 (April 2024)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Dipl.-Ing. Jan B. Deubig
Jens Kröcher
Franziska Kaschluhn

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