Das KrWG denkt von der Sammlung und deren Organisation her. Es sollte vom Produkt und Sekundärrohstoff, dem Erzeugnis des Aufbereitungsprozesses, ausgehend gedacht werden. Um Kreislaufwirtschaft realisieren zu können, geht es um die Produktverantwortung und um das Produktdesign.
Wenn es im Einzelfall nicht möglich ist, marktfähige Erzeugnisse in den Stoffkreislauf zurückzuführen, bleibt die schadlose und energieeffiziente energetische Verwertung als umweltverträgliches Behandlungsverfahren von Abfällen. Recycling ist kein Selbstzweck. In der Kreislaufwirtschaft ist Abfall nur eine notwendige Übergangsphase. Das heißt, Abfall ist ein notwendiger Teil des Kreislaufs, sodass Abfall nichts „Schlechtes“ ist, der „stigmatisiert“ werden sollte. Die Bewirtschaftung von Abfall ist in der Kreislaufwirtschaft notwendig und sollte genauso „normal“ werden, wie der Umgang mit „Neuware“.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023) | |
Seiten: | 17 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 8,50 | |
Autor: | Dr.-Ing. Alexander Gosten | |
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Strafrechtliche (Haftungs-)Risiken und (Neben-)Wirkungen für Umweltbeauftragte
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2023)
Für das Verständnis und die Beurteilung, ob Umweltbeauftragte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, erscheint es erforderlich, zunächst die allgemeinen rechtlichen Maßstäbe für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit darzustellen.
Erfahrungen mit dem Vollzug der Gewerbeabfallverordnung in Baden-Württemberg
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft mit möglichst hohem Recyclinganteil ist – neben der Abfallvermeidung – eine wichtige Voraussetzung, um die Transformation in eine nachhaltigere, ressourcenschonende und klimaneutrale Zukunft zu gestalten. Die ambitionierten Umweltschutzziele, wie sie etwa im Klimaschutzgesetz oder auf europäischer Ebene im Green Deal formuliert wurden, sind nur mit einer solchen Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
Grundstrukturen der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht
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In der Gesetzesbegründung rechtfertigt der Gesetzgeber die Einführung der kreislaufwirtschaftsrechtlichen Obhutspflicht durch das immer drängendere Problem der „Wegwerfgesellschaft“ und der damit einhergehenden Ressourcenvernichtung. Zentrales Anliegen des Gesetzgebers ist
die Lösung des Problems der Retourenvernichtung, bei der retournierteWare des Kunden – vor allem im Versandhandel – aus tatsächlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen, zu denen auch steuerrechtliche Implikationen
zählen, vernichtet wird.
Das Einwegkunststofffondsgesetz aus Sicht der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe
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Von der traditionellen Stadtreinigung zur Herstellerfinanzierung von Reinigungsleistungen
Kreislaufwirtschaft: Finanzielle Anreize für ökologische Verpackungen setzen
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Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung festgelegt: „Mit einem gesetzlich verankerten Fondsmodell belohnen wir ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie den Rezyklateinsatz.“