Im November 2022 wurde das vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben „Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie“ abgeschlossen. Als Auftragnehmer hatten INFA, das Wuppertal Institut, die PROGNOS AG und die Oexle Kopp-Assenmacher Lück Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB seit Juli 2021 an einem umfangreichen Vorschlag zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für bestimmte Einwegkunststoff-Produkte (EWK-Produkte) gearbeitet, welche von Art. 8 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) vorgegeben wird.
Hintergrund des Forschungsvorhabens war das Inkrafttreten der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) vom 05. Juni 2019. Ziel der Richtlinie ist es, die Auswirkungen definierter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, sowie auf die menschliche Gesundheit zu vermeiden bzw. zu vermindern. Gleichzeitig soll der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen gefördert werden.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck | |
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