Kosten- und Mittelauskehrmodell des Einwegkunststofffonds

Im November 2022 wurde das vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben „Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie“ abgeschlossen. Als Auftragnehmer hatten INFA, das Wuppertal Institut, die PROGNOS AG und die Oexle Kopp-Assenmacher Lück Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB seit Juli 2021 an einem umfangreichen Vorschlag zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für bestimmte Einwegkunststoff-Produkte (EWK-Produkte) gearbeitet, welche von Art. 8 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) vorgegeben wird.

Hintergrund des Forschungsvorhabens war das Inkrafttreten der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) vom 05. Juni 2019. Ziel der Richtlinie ist es, die Auswirkungen definierter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, sowie auf die menschliche Gesundheit zu vermeiden bzw. zu vermindern. Gleichzeitig soll der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen gefördert werden.

Die EU-Richtlinie fußt hierbei auf mehreren Ansätzen und gibt Maßnahmen vor, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren, das achtlose Wegwerfen dieser Produkte in die Umwelt zu begrenzen und die Ressource Kunststoff besser zu bewirtschaften.

Neben dem Verbot der Inverkehrbringung von Einwegkunststoffartikeln aus oxo-abbaubarem Kunststoff, wie z. B. Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme und Rührstäbchen, stellt auch Artikel 8 der EWKRL einen ökologisch interessanten Ansatz dar. Dieser normiert und regelt die erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte EWKProdukte. Danach haben Hersteller von definierten To-Go-Verpackungen (Lebensmittelverpackungen, Tüten, Folienverpackungen, Getränkebehälter und -becher, leichte Kunststofftragetaschen), Feuchttüchern, Luftballons und Tabakprodukten mit Filter zukünftig die Kosten für die Sammlung in öffentlichen Sammelsystemen, die Beförderung und die Behandlung der durch ihre Produkte entstandenen Abfälle sowie die Kosten für kommunale Reinigungsaktionen und Sensibilisierungsmaßnahmen zu tragen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 3,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck

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