Anforderungen an die Alternativenprüfung bei neuen Deponien und Deponieerweiterungen

Die Standortalternativenprüfung ist Voraussetzung für eine rechtmäßige Deponieplanung und -zulassung. Sie steht bei Klagen von Grundstücksbetroffenen, Gemeinden und Umweltverbänden gegen Deponiezulassungen gegebenenfalls zur Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte.

Die Rechtsprechung fordert die Ermittlung, Bewertung und vergleichende Abwägung ernsthaft in Betracht kommender Planungsalternativen. Abwägungsfehler sind (erst) dann vorprogrammiert, wenn diese Abwägung vollständig unterbleibt oder sich ein verworfener Alternativstandort als eindeutig vorzugswürdig hätte aufdrängen müssen.

Selbst bei einer Erweiterung oder Erhöhung bestehender Deponien ist eine Standortalternativenprüfung nicht von vornherein entbehrlich. Eine Alternative mit geringerer Eingriffsintensität dürfte in diesem Fall jedoch in der Regel nicht in Betracht kommen.

Bei privaten Vorhabenträgern ist die Tatsache, dass eine Deponie auf eigenen Grundstücken des Vorhabenträgers errichtet werden kann, ein bestimmender Faktor bei der Alternativenprüfung. Die Flächenverfügbarkeit rechtfertigt es jedoch nicht, Alternativstandorte von vornherein außer Betracht zu lassen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 4,50
Autor: Dr. Peter Kersandt

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.

Wer ist Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen auf Deponien?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2021)
Anmerkung zu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.5.2021 – 8 A 11566/20.OVG

Novelle der Deponieverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2020)
Ablagerungsverbot für recycelbare und verwertbare Abfälle als marktwirtschaftliches Hindernis oder sinnvolles Lenkungsinstrument?

Die endgültige Stilllegung von Deponien
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2019)
Deponien in Deutschland, gesetzlich in § 3 Abs. 27 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)2 definiert als Beseitigungsanlagen zurAblagerung vonAbfällen oberhalb oder unterhalb der Erdoberfläche, sind ein wichtiger Baustein einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.

Modifizierte Verfahren
© Rhombos Verlag (6/2019)
Mit Hilfe der einschlägigen VDI-Richtlinie lässt sich die Emissionssituation an Deponien der Deponieklasse I besser beschreiben

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...