Im aktuellen Novellierungsprozess der Industrieemissionsrichtlinie (IED) wird über eine Änderung der Deponierichtline zur Regelung der Deponien in einem BVT Merkblatt diskutiert. Der Beitrag beschreibt den aktuellen Stand und welche Rahmenbedingungen aus Sicht des Umweltbundesamtes für die Regelung über ein BVT-Merkblatt beachtet werden müssen und wie sich das Umweltbundesamt auf den möglichen Arbeitsprozess vorbereitet.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Wolfgang Butz Anne Bachmann | |
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Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.
Anforderungen an die Alternativenprüfung bei neuen Deponien und Deponieerweiterungen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die Standortalternativenprüfung ist Voraussetzung für eine rechtmäßige Deponieplanung und -zulassung. Sie steht bei Klagen von Grundstücksbetroffenen, Gemeinden und Umweltverbänden gegen Deponiezulassungen gegebenenfalls zur Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte.
Bestimmung des elementaren Kohlenstoffs in Feststoffproben zur Beurteilung laut Deponieverordnung – ein Lösungsvorschlag
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Zur Bestimmung des elementaren Kohlenstoffs in Abfallproben findet die DIN EN 19539 immer häufiger Anwendung. In dieser Norm wird eine temperaturabhängige Differenzierung des Gesamtkohlenstoffs in drei Fraktionen beschrieben, den TOC400, den ROC und den TIC900. Dabei soll sich der elementare Kohlenstoff in der ROC-Fraktion wiederfinden. Da sich der pyrogene Kohlenstoff, welcher für die Ausnahmeregelung der Deponieverordnung bestimmt werden soll, aber über den gesamten Temperaturbereich verteilt, sollte diese Methode nicht zur Beurteilung des elementaren Kohlenstoffs laut Deponieverordnung herangezogen werden. In der vorliegenden Arbeit wird ein adaptiertes Pyrolyse-Verfahren vorgestellt, welches für diese Bewertung besser geeignet ist.
Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen in der Praxis am Beispiel der Deponie Kirschenplantage
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (10/2021)
Die Abfallentsorgung Kreis Kassel betreibt im Landkreis Kassel die Deponie Kirschenplantage (DK 2), auf der bis 2005 organikhaltige Siedlungsabfälle abgelagert wurden.
Um die Stilllegungs- und Nachsorgephase zu verkürzen, wird seit 2014 auf zwei Teilbereichen der Deponie eine in situ-Stabilisierung durchgeführt, um die Umsetzprozesse im Deponiekörper zu beschleunigen und klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu verringern. Im Zeitraum 2014 bis 2019 konnten unter Einsatz der hier beschriebenen Maßnahmen Deponiegas mit insgesamt 16.474 t CO2-Äquivalenten erfasst und behandelt werden.
Wer ist Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen auf Deponien?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2021)
Anmerkung zu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.5.2021 – 8 A 11566/20.OVG