Im Rahmen des Modellprojekts war das Witzenhausen-Institut mit der Neugenehmigung von Grüngutplätzen, sowohl nach dem Immissions- als auch nach dem Naturschutzrecht, im Werra-Meißner-Kreis beauftragt. Im Rahmen der Projektbearbeitung wurden zwei wesentlichen Hemmnisse, welche eine wirtschaftliche und politische Umsetzung der Grüngutplätze erschweren, wenn nicht sogar verhindern, identifiziert.
Dies waren zum einen die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit der, auch nur gelegentlichen, Aufbereitung direkt auf den Plätzen und zum anderen die Notwendigkeit einer Bauleitplanung. Aus den erkannten Hemmnissen wurden Lösungsvorschläge entwickelt, die im folgenden Text dargestellt werden.
1 Hintergrund und Kontext
Vor dem Hintergrund des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025, der eine Reduktion der Treibhausgase um 90 % im Vergleich zum Jahr 1990 zum Ziel hat und dazu den Ausbau aller nachhaltig nutzbaren erneuerbaren Energien intensivieren muss, förderte das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) das Modellvorhaben „Mobilisierung, Aufbereitung und Verwertung holziger Biomassen in der ländlichen Region am Beispiel des Werra-Meißner-Kreises“. Dieses Modellvorhaben gliederte sich in eine einjährige Konzeptphase (2014–2015) und eine dreijährige Umsetzungsphase (2018–2021). Ein wesentliches Ziel der Umsetzungsphase war es, das in der Konzeptphase erarbeitete Grüngutkonzept im Werra-Meißner-Kreis umzusetzen. Dies beinhaltete unter anderem die Errichtung einer dezentralen Sammelinfrastruktur für holziges Grüngut, sowohl aus privaten Haushalten als auch aus der Landschaftspflege.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 33. Abfall- und Ressourcenforum 2022 (April 2022) | |
Seiten: | 12 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,00 | |
Autor: | Jana Wagner Dipl.-Ing. Thomas Raussen Dr. Felix Richter | |
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