Der Klimaschutz ist zu einem zentralen Thema unserer Gesellschaft geworden. Gesetzliche Regelung mit dem Ziel, das Klima zu schützen, finden sich daher an verschiedenen Stellen. Dies betrifft auch den anlagen bezogenen Immissionsschutz. Sowohl in der TA Luft als auch in der ABA-VwV finden sich viele Regelung, die dem Klimaschutz dienen. Beide Regelwerke konkretisieren als Verwaltungsvorschriften, die auf der Grundlage des § 48 BlmSchG erlassen wurden, den Stand der Technik.
Nach Ablauf der in den beiden Regelwerken vorgegebenen Übergangsfristen wird durch die beiden Verwaltungsvorschriften der Stand der Technik bestimmt. Die Betreiber imissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen entsprechend zu betreiben. Dies gebietet die Grundpflicht des § 5 Abs. 1Nr. 2 BlmSchG.
1 Ausgangslage
Der Klimaschutz ist zu einem zentralen Thema unserer Gesellschaft geworden. Dies beschränkt sich nicht allein auf ein Umdenken bzw. die Änderung von Verhaltensweisen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen werden an die geänderten Vorgaben zum Klimaschutz angepasst. So ist ein Klimaschutzrecht entstanden, das sich nicht allein auf völkerrechtliche Normierungen beschränkt. Spätestens mit der Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens durch die europäische Union müssen die Vorgaben auch im nationalen Recht Berücksichtigung finden. Insofern ist es konsequent, dass Ziele des Klimaschutzes auch beim Recht der Anlagenzulassung zu berücksichtigen sind. In Deutschland ist dieses im Bundesimmissionsschutzgesetzzentral verankert. Das BlmSchG enthält Zulassungsanforderungen sowohl für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige als auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
| Quelle: | 33. Abfall- und Ressourcenforum 2022 (April 2022) | |
| Seiten: | 14 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 7,00 | |
| Autor: | Dr. Andreas Kersting | |
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