Die novellierte Gewerbeabfallverordnung ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Sie setzt auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen um. Kernstück der novellierten Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die bisherigen Vollzugshinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Gewerbeabfallverordnung LAGA-Mitteilung 34 entsprachen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Sie wurden daher neu gefasst. Mit einer Veröffentlichung ist Ende März 2019 zu rechnen.
Die novellierte Gewerbeabfallverordnung ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Sie setzt auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen um. Kernstück der novellierten Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Damit kamen auf Abfallerzeuger und -besitzer sowie auf Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen neue Anforderungen zu. Die bisherigen Vollzugshinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Gewerbeabfallverordnung LAGA-Mitteilung 34 entsprachen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Die LAGA beschloss daher auf ihrer 109. Sitzung am 20. September 2017 einen unterjährigen ad hoc-Ausschuss zur Novellierung der LAGA-Mitteilung 34 (LAGA M 34) einzuberufen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 31. Abfall- und Ressourcenforum 2019 (April 2019) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 1,50 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Florian Kreil | |
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