Umsetzung Verpackungsgesetz – Stand und Stolpersteine

Die Neuordnung der Wertstoffentsorgung in Deutschland sollte die Unterscheidung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen hinter sich lassen. Es sollten nicht unterschiedliche Entsorgungszuständigkeiten maßgeblich bleiben; die gleiche stoffliche Beschaffenheit der Abfälle sollte zu einer einheitlichen Wertstofferfassung führen. Das haben wir für den Bereich Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) schon immer, denn die Entsorgung der sogenannten PPK-Verkaufsverpackungen, die in der Verantwortung der Systembetreiber liegt, wird im Rahmen der kommunalen PPK-Sammelstrukturen in der blauen Tonne mit erledigt. Es gab im vermeintlichen Vorgriff auf ein Wertstoffgesetz auch vielerorts die Einführung der sogenannten Wertstofftonne, die in Sachen Leichtverpackungen (LVP) dem Bürger nicht mehr die Auswahl aufdrängt, zwischen LVP-Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen zu unterscheiden. Was die Bürger bei den Regeln zur Bepfandung von Ein- und Mehrwegflaschen zum Wahnsinn zu treiben droht, macht sie auch insbesondere bei Kunststoffabfällen entweder ratlos oder ärgerlich.

Die einheitliche Wertstofftonne wollte Schluss machen mit Unterscheidungen, die rechtlich finanzielle Verantwortlichkeiten zur Grundlage haben und nicht die stoffliche Verschiedenheit der Abfälle. Jeder kennt die Beispiele, dass es nicht einsichtig ist, weshalb der gleiche Kunststoff eine getrennte Erfassung erfahren soll, je nachdem ob es sich um eine lizensierte Verkaufsverpackung oder eine stoffgleiche Nichtverpackung handelt (Badeentchen ich hör dir quietschen!). Die einheitliche Wertstofftonne wurde also vielerorts eingeführt, aber ihre Einführung wurde nicht Gesetz. In der Politik war es nicht gesetzlich umsetzbar, wie bei PPK auch bei LVP zu einer Mitentsorgung der LVP-Verkaufsverpackungen in einer kommunalen Sammelstruktur zu kommen. Hier ging es nicht um die ökonomisch und ökologisch beste Lösung; es wurde das ordnungspolitische Primat: privat vor Staat zum ausschlaggebenden Faktor. Desgleichen wollten die Vertreter der kommunalen Abfallwirtschaft nicht einsehen, weshalb ihnen zwar die Entsorgungszuständigkeit für PPK, Bioabfälle, Schadstoffe und Restmüll zugewiesen ist, ihnen aber die Entsorgung der in den privaten Haushaltungen anfallenden stoffgleichen Nichtverpackungen zugunsten der Systembetreiber entzogen werden sollte. Dabei war auch bestimmend, dass die Systeme in ihrer Gesamtheit weder finanziell noch ökologisch gut beleumundet waren. Das Wertstoffgesetz kam nicht, vielmehr wurde das Verpackungsgesetz zusammengeschustert, in dem die Streit- und Konfliktlinien weiterleben.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 31. Abfall- und Ressourcenforum 2019 (April 2019)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 3,00
Autor: RA Hartmut Gaßner

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

„Tübinger Verpackungssteuer“– Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 27.11.2024– 1 BvR 1726/23
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2025)
In einer rekordverdächtigen Zeit von gerade einmal etwas mehrals 14 Monatenseitihrer Einlegung imSeptember2023 hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss vom 27.11.2024 über die Verfassungsbeschwerde zur „Tübinger Verpackungssteuer“ entschieden. Es setzt damit einen vorläufigen Schlusspunkt unter eine kontroverse Debatte, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.5.2023 ausgelöst wurde, in dem es pointiert heißt, den Kommunen sei ein „Draufsatteln“ in Form eigener Lenkungssteuern zur Abfallvermeidung erlaubt.

Anforderungen an Brüssel und Berlin bezüglich der Entwicklung des chemischen Kunststoffrecyclings
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Das chemische Recycling macht im industriellen Kontext Fortschritte und erste Anlagen im Produktionsmaßstab befinden sich derzeit bereits in der Inbetriebnahme.

Materialeffizienz und Umweltauswirkungen der Kunststoffverpackungsabfallwirtschaft in Deutschland
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Im vorliegenden Beitrag werden die Ergebnisse einer umfassenden Bewertung des Bewirtschaftungssystems für Kunststoffverpackungsabfälle in Deutschland in Bezug auf Materialflüsse, Materialeffizienz und Umweltauswirkungen dargestellt und auf dieser Grundlage Herausforderungen und Optimierungsstrategien für die aktuelle und zukünftige Bewirtschaftung von Kunststoffverpackungsabfällen diskutiert.

Verpackungs- und Produktverbote in der EUVerpackungsverordnung (PPWR)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung

Kommunale Lenkungsabgaben als Verfassungsproblem
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Zur Verfassungsmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...