Für die erforderlichen Maßnahmen der Stilllegung und der Nachsorge von Deponien sind während des aktiven Deponiebetriebs ausreichende Rückstellungen zu bilden. Dabei sind ausreichende Kostensteigerungsraten wie auch Zinserträge aus den jeweiligen Ansparbeträgen bis zum jeweiligen Ausgabenzeitpunkt der Maßnahme einzukalkulieren.
Der Zeitpunkt der Stilllegung und insbesondere die Zeitdauer der Nachsorgephase (die Deponieverordnung gibt hier nur eine Mindestzeit vor) sind dabei meist hohe Unsicherheitsfaktoren bei der Kalkulation. Um Nachfinanzierungen nach der aktiven Betriebsphase möglichst zu vermeiden, sollten die Rückstellungsberechnungen regelmäßig überprüft und den eventuell veränderten Situationen angepasst werden. Eine Durchführung der Stilllegungsmaßnahmen bereits während der aktiven Betriebsphase für verfüllte Abschnitte kann hier weitgehend das Kalkulationsrisiko reduzieren. Nachfinanzierungen nach der aktiven Betriebsphase über dem Gebührenhaushalt sind je nach Bundesland nur sehr restriktiv oder nicht zugelassen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 31. Abfall- und Ressourcenforum 2019 (April 2019) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,50 | |
Autor: | Johann Roth | |
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Betrieb und Stilllegung von Deponien - Berechnung der Rückstellungen für die Deponienachsorge -
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Über den gesamten Nachsorgezeitraum einer Deponie sind hohe finanzielle Aufwendungen zu erwarten, die durch Rückstellungen, die aus den Gebühren in der Einlagerungsphase gebildet wurden, zu decken sind. Auch zum Zeitpunkt der Stilllegung lässt sich die Höhe dieser Summe noch durch aktive Maßnahmen (Deponiebewirtschaftung) beeinflussen.
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Erfahrungsbericht über den Einsatz von klassischen Entgasungs- und Fackelanlagen für die Nachsorgephase der Deponien. Ausgerüstet mit zwei verschiedenen Systemen für eine Deponieentgasung.
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Aspekte finanzieller Probleme mit der Nachsorge von Deponien und deren Lösung
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Chancen und Risiken eines Deponieausbaus am Beispiel der Deponie Wilsum
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Im Zuge der Vorplanungen für den zu realisierenden Deponieabschluss der Zentraldeponie Wilsum II ist es aus bautechnischen Gründen erforderlich, bisher nicht genutzte Deponieabschnitte zu erschließen. In Betracht kommen ein Diagonal- und ein Vollausbau der Deponie. Die Ausbaukosten sowie die weitere Entwicklung des Abfallmarktes sind hier von besonderer Bedeutung.