Konsequenzen der TA Luft für den Betrieb von Altanlagen zur biologischen Abfallbehandlung

Konsequenzen der Novellierung der TA Luft auf Bau und Betrieb von biologischen Abfallbehandlungsanlagen werden erläutert. Die Emissionsparameter umfassen Geruch, Ammoniak und organische Stoffe. Es werden zukünftige Emissionswerte diskutiert.

Die Anforderungen an die Luftreinhaltung sind in den unterschiedlichen Verfahrenskonzepten aufgrund der rechtlichen Vorschriften in Deutschland grundverschieden. Die aktuelle Technische Anleitung Luft (TA Luft, 2002) ist als allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Anlagen der Nr. 5.4.8) weiterhin maßgebend. Die TA Luft beschreibt bauliche und betriebliche Anforderungen und nennt Emissionswerte, die zur Begrenzung der Emissionen in Genehmigungsbescheiden verwendet werden müssen, das heißt die Emissionen im Abgas einer Anlage dürfen eine bestimmte Konzentration nicht überschreiten.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 31. Abfall- und Ressourcenforum 2019 (April 2019)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 3,50
Autor: Prof. Dr.-Ing. Carsten Cuhls

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