Die haushaltsnahe Stoffstromlenkung muss als eines der Kernelemente bei der Gestaltung kreislaufwirtschaftsrechtlicher Satzungen verstanden werden. Die ökologischen und ökonomischen Effekte, die sich dabei erzielen lassen, sind mitunter enorm. Doch nicht jedes satzungsrechtliche Instrument zur Regulierung von Abfallstoffströmen eignet sich für jeden öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gleichermaßen. Die verschiedenen kommunalpolitischen Erwägungen und regional unterschiedlichen Grundlagen erfordern ein Abwägen im Hinblick darauf, welche Steine aus dem Baukasten zur satzungsrechtlichen Stoffstromlenkung sinnvoll eingesetzt werden können.
Im Rahmen der Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten entsteht oft der Eindruck, die Konzepte würden bereits autark ohne weiteren konkretisierenden Umsetzungsakt den kreislaufwirtschaftlichen Weg des jeweiligen Autors abschließend fixieren. Ziel von Abfallwirtschaftskonzepten ist jedoch vielmehr, dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) ein internes Planungsinstrument an die Hand zu geben, mit dem dieser für sein jeweiliges Zuständigkeitsgebiet die Entwicklung der Stoffströme verfolgen und in Anlehnung an die Abfallwirtschaftspläne der Länder zu deren Steuerung beitragen kann.
Als internes Planungsinstrument geben die Abfallwirtschaftskonzepte oftmals nur den groben Rahmen für bestimmte Maßnahmen wieder (Beispiel: Einführung einer Biotonne zum …). Auch wenn die Konzepte einer transparenten, bürgernahen, verantwortlichen und gemessen am landesrechtlich individuell vorgegebenen Fortschreibungszeitraum langfristigen Daseinsfürsorge dienen, fehlt im Zeitpunkt ihrer Entstehung oftmals ein konkreter Lösungsweg für die darin definierten Ziele.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 29. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (Mai 2017) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 5,00 | |
Autor: | Bernd Klinkhammer Ass. iur. Daniele Carta | |
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