Novelle der Klärschlammverordnung und Phosphorrückgewinnung – Hat dies auch Konsequenzen für andere organische Abfälle?

Wie in den Ausführungen deutlich gemacht werden soll, soll mit der Novelle der Klärschlammverordnung ein Beitrag für die langfristige Versorgungssicherheit mit Phosphor aus der Kreislaufwirtschaft geschaffen werden, der einen adäquaten Übergangszeitraum zur Planung und Umsetzung der Pflicht zur Phosphorrückgewinnung beinhaltet. Gleichzeitig werden kleine und mittlere Kläranlagen zumindest zunächst von dieser Pflicht ausgenommen.

Im Dezember 2016 wurden durch das Statistische Bundesamt (Destatis) die derzeit aktuellen Angaben zur Klärschlammentsorgung in Deutschland veröffentlicht. Demnach fielen im Kalenderjahr 2015 rund 1,8 Millionen Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse (TM) aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen an. Zur Nutzung der wertgebenden Inhaltsstoffe des Klärschlamms (Phosphor, Stickstoff, Spurenelemente; humusbildende Kohlenstoffverbindungen) wurden nur noch rund 36 % der Klärschlämme in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau zur Pflanzenernährung und Bodenverbesserung genutzt.

Mit rund 1,1 Millionen Tonnen wurden demgegenüber 64 % der Klärschlämme nach einer thermischen Behandlung auf Deponien abgelagert oder als Aschen z. B. im Straßenbau oder Bergversatz stofflich verwertet. Damit hat sich auch im Jahr 2015 der seit Längerem zu beobachtende Trend hin zur thermischen Klärschlammbehandlung und weg von der bodenbezogenen Verwertung fortgesetzt. Die Zahlen lassen auch erkennen, dass der unmittelbare Einsatz von Klärschlämmen zu Düngezwecken allgemein weiter an Akzeptanz verliert, obwohl es durch Düngung mit Klärschlämmen bei Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bislang nicht zu Schäden an Böden oder Feldfrüchten gekommen ist.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 29. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (Mai 2017)
Seiten: 12
Preis inkl. MwSt.: € 6,00
Autor: RDir Dr. Claus-Gerhard Bergs

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