Trotz zahlreicher Gesetze und Richtlinien funktionieren die Abfallmärkte innerhalb der Europäischen Union noch nicht so, wie sich das alle Beteiligten vorstellen.
In der aktuellen Legislaturperiode steht eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen zur Novellierung an. Darüber hinaus ist die Debatte um ein Wertstoffgesetz ein wichtiges Thema. Dieses soll in den nachfolgenden Beiträgen ebenso diskutiert werden wie Überlegungen zu der Gewerbeabfallverordnung, der Mantelverordnung, mit der die Regelungsebenen Grundwasserbewirtschaftung, Ersatzbaustoffverwertung, Abfallentsorgung auf Deponien und Bodenschutz in ein einheitliches Regelwerk fließen sollen und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Im zweiten Teil richtet sich das Augenmerk auf die EU-Umweltpolitik. Erläutert werden die EU-Konsultation zum Funktionieren der Abfallmärkte und das neue Kreislaufwirtschaftspaket der EU-Kommission.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 28. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2016) | |
Seiten: | 15 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 7,50 | |
Autor: | Peter Kurth | |
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Herausforderungen der europäischen Kreislaufwirtschaft
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die europäische Kreislaufwirtschaft steht an einem Wendepunkt. Um die ehrgeizigen Ziele des Green Deals umzusetzen, wird ein "Weiter so“ nicht ausreichen, wenn damit nur die Fortsetzung der bisherigen Recyclingbemühungen gemeint sind.
Packaging recycling in EU member states – requirements from the circular economy package
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
The EU has established concrete recycling targets for packaging waste for 2025 and 2030. Furthermore, the methodology for calculating the corresponding recycling rates has been amended. The new and stricter calculation methodology will potentially lead to decreases of the current rates. This will be particularly the case for plastic packaging, where denkstatt calculated a gap far above 10 % compared to smaller decreases (> 2 %) to be expected for glass or steel packaging.
Die neue europäische Dimension des Abfallstroms „Altfahrzeuge“ zur Verhinderung illegaler Exporte
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
Die Thematik der Entsorgung bzw. Verwertung von Altfahrzeugen wird auf Gemeinschaftsebene durch die EU-weit seit 18. September 2000 anzuwendende Richtlinie über Altfahrzeuge 2000/53/EG geregelt. Diese verlangt insbesondere nach, durch die Mitgliedstaaten bis zu bestimmten Stichtagen zu erreichende, Mindestverwertungsquoten und sieht die Einrichtung von Rücknahmesystemen für Altfahrzeuge vor.
Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
Es ist kein Ziel der EU-Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Evaluation und Beschränkung von Chemikalien (REACH), eine Kreislaufwirtschaft zu implementieren, wie das im Bereich der Abfallwirtschaft u.a. im „Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt“ angedacht wird. Obgleich die Oberziele von REACH und der Gesetzgebung, wie mit Abfall in den EU-Mitgliedsstaaten umgegangen werden soll, dieselben sind, stehen die Umsetzungswege, wie diese Ziele erreicht werden sollen, in manchen Fällen diametral einander gegenüber. Gerade wenn Abfall aufbereitet wird und als Produkt in den Wirtschaftskreislauf wieder eingebracht werden soll, ergeben sich einige Diskussionspunkte.
EEffG – Die Unternehmens- und Lieferantenverpflichtung aus Sicht eines Abfallwirtschaftsbetriebs
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2016)
Eine Anwendbarkeit des EEffG auf die Entsorgungswirtschaft ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Doch bereits durch die Erwähnung des Begriffs „Abfall“ in der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich die Implementierung des Abfalls als Energieträger im EEffG „angekündigt“ und wurde schließlich in weiterer Folge seitens des nationalen Gesetzgebers umgesetzt. Auf eine weitergehende Darlegung der Grundlagen und Hintergründe des Gesetzes wird im Folgenden nicht eingegangen, einzelne Kritikpunkte seitens der Wirtschaft werden jedoch aufgezeigt.