Für Kommunen stellt im Bereich der Abfallentsorgung das Vergaberecht schon seit längerem eine große Herausforderung dar. Die Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen hat regelmäßig im Rahmen europaweiter Verfahren zu erfolgen. Aber auch die Beschaffung von Anlagen zur Behandlung von Abfällen wird häufig vom Vergaberecht dominiert. Mithin sind die entsorgungspflichtigen Körperschaften sowohl mit der Vergabe von Lieferleistungen als auch von Bauleistungen sowie freiberuflichen Leistungen befasst.
Das hierzu benötigte „Handwerkszeug" wurde wieder einmal überarbeitet. Die hier interessierende Vergaberichtlinie 2014/24/EU wird mit der Vergaberechtsnovelle 2016 in nationales Recht umgesetzt. Diese Novelle ist das größte vergaberechtliche Gesetzgebungsverfahren der letzten zehn Jahre. Mit einem pünktlichen Inkrafttreten zum 18. April 2016 ist zu rechnen.
Bereits am 19. Januar 2016 wurden die VOB/A und VOB/B – Ausgabe 2016 – im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 19.01.2016 B3, S. 1 ff.). Am 20. Januar 2016 wurde die neue VgV in das Kabinett eingebracht. Den größten Meilenstein zur Umsetzung bildet jedoch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG). Das Gesetz vom 17.02.2016 wurde am 23. Februar 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Gemäß Artikel 3 VergRModG tritt dieses mit Ausnahme der Verordnungsermächtigung (§ 113 GWB) sowie der Regelung zum Monitoring sowie zur Pflicht zur Übermittlung von Vergabedaten (§ 114 GWB), die bereits am Tag der Verkündung in Kraft getreten sind, am 18. April 2016 in Kraft.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 28. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2016) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Dr. Andreas Kersting | |
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