Die auch von einer Bundesratsentschließung unterstützte Forderung, den Kommunen die Zuständigkeit für die Erfassung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungen zu übertragen, wird vom BMUB, von der privaten Entsorgungs-wirtschaft und von den Handelsverbänden nach wie vor strikt abgelehnt. Das Vorhaben eines Wertstoffgesetzes droht an diesem Punkt Schiffbruch zu erleiden. Aus den vorgetragenen Gegenargumenten ist ersichtlich, dass sich viele Gegner mit einem solchen Modell noch gar nicht wirklich auseinandergesetzt haben. Ziel der nachfolgenden Darstellung ist es daher, einmal die mit einer kommunalen Erfassungszuständigkeit verbundenen Chancen aufzuzeigen und gleichzeitig unzutreffende Behauptungen zu korrigieren.
Da es sich nicht um eine wirtschaftlich selbsttragende Veranstaltung handelt, besteht kein natürliches Interesse der Systeme an möglichst hohen Sammelmengen. Vielmehr ist es ihr – nicht zu kritisierendes – Ziel, die jeweiligen rechtlichen Vorgaben mit möglichst geringem Kostenaufwand zu erfüllen. Die Wertstofftonne als das Sammel-system mit den höchsten Erfassungsmengen und den höchsten Störstoffanteilen liegt – außer bei vertikal integrierten Systemen, deren dahinter stehende Unternehmen auch an der Entsorgungsdienstleistung verdienen – im Grundsatz nicht in ihrem Interesse, solange sie die Mengen nicht zwingend zur Quotenerfüllung benötigen. Dass man sich in einer Reihe von Gebieten dennoch freiwillig auf die Einführung der Wertstofftonne einigen konnte, steht dieser Einschätzung nicht entgegen – derzeit führt sie nämlich zu einer Kostenentlastung für die Systeme, weil die Kommunen dann einen Kostenanteil entsprechend dem Masseanteil der stoffgleichen Nichtverpackungen übernehmen müssen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 28. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2016) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,50 | |
Autor: | Walter Hartwig | |
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