Die kontinuierliche Versorgung mit Rohstoffen ist die zentrale Voraussetzung für den Erfolg und die Weiterentwicklung unserer Wirtschaft.
Durch das Recycling und die Kreislaufführung von Stoffen werden heute bereits 14 % des Bedarfs an nicht energetischen Rohstoffen durch Sekundärrohstoffe bereitgestellt. Sie substituieren Importe an Primärrohstoffen in Höhe von etwa 10 Mrd. Euro.
Ein stolzer Wert, aber unsere Bemühungen zielen darauf ab, diesen Beitrag weiter zu steigern, ohne hierbei die wichtige Funktion der Abfallwirtschaft als Schadstoffsenke, z. B. im Rahmen der Müllverbrennung oder Deponierung, aus dem Auge zu verlieren.
Die derzeit entspannte Lage an den Rohstoffmärkten mit niedrigen Rohstoffpreisen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auf mittlere und längere Sicht zur Verknappung wesentlicher Rohstoffe kommen wird. Es gibt daher keine Alternative zum weiteren Ausbau der Kreislaufwirtschaft und zur Steigerung der Ressourceneffizienz.
Noch in dieser Legislaturperiode sollen zentrale Weichenstellungen durch erfolgreichen Abschluss von Rechtssetzungsverfahren im Bereich der Kreislaufwirtschaft erfolgen, um die Nutzung von Abfallstoffen als Sekundärrohstoffe weiter zu erhöhen.
Flankierend hierzu hat das Bundeskabinett am 2. März diesen Jahres die erste Fortschreibung des Deutschen Ressourceneffizienzprogrammes, ProgRess II, verabschiedet. Damit wird die Pionierarbeit bei der Erstellung von Leitideen und Handlungsansätzen zum Schutz der natürlichen Ressourcen ausgebaut.
Auf europäischer Ebene liegt seit 2. Dezember 2015 in einem zweiten Anlauf ein Paket zur Kreislaufwirtschaft vor, das aus einem Aktionsplan sowie vier Vorschlägen zur Änderung bestehender Richtlinien besteht. Die Kommission beziffert die Vorteile des Kreislaufwirtschaftspaketes auf rund 24,5 Mrd. Euro, wobei die Schaffung von 140.000 Arbeitsplätzen allein in der Abfallwirtschaft und eine Minderung der CO2-Emissionen um 500 Mio. t CO2-Äquivalente erwartet werden.
Zu den zentralen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftspaketes zählen die Vorschläge zur Erhöhung der Recyclingquoten bei Bau- und Abbruchabfällen auf mindestens 70 % im Jahr 2020 und bei Siedlungsabfällen auf mindestens 65 % im Jahr 2030.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
| Quelle: | 28. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2016) | |
| Seiten: | 12 | |
| Autor: | MinDir Dr. Helge Wendenburg | |
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