Abfallvermeidung wird seit 20 Jahren im Kreislaufwirtschaftsgesetz gefordert, blieb aber bislang weitgehend wirkungslos. Ein neuer Anstoß mit Hilfe der EU-Abfallrahmenrichtlinie von 2012 und des deutschen Abfallvermeidungsprogrammes wird nur dann gelingen, wenn sachlogisch an den richtigen Stellen mit relevanten Prioritäten angesetzt und mit nicht marginalem Aufwand die Wirksamkeit belegt und mit vorbildlicher Transparenz Akzeptanz bei allen beteiligten Akteuren erreicht wird. Die mit der Abfallvermeidung angestrebten Ziele der Ressourcenschonung können nur mit marktwirtschaftlichen Mitteln und unter Einbeziehung aller Bereiche der Wirtschaftsprozesse erreicht werden.
Seit es eine abfallwirtschaftliche Prioritätenpyramide gibt, steht die Abfallvermeidung an ihrer Spitze, also auch im ersten, fast zwanzig Jahre alten Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es gab auch niemals ernsthafte Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Zieles. Es wird aber auch niemand behaupten wollen, dass dieses früh erklärte Ziel seitdem irgendwann einmal mit großer Ernsthaftigkeit und breit ausgeprägtem Engagement in Deutschland in der Praxis angegangen worden wäre. Auch aus den Zahlen des statistischen Bundesamtes für die Entwicklung der Abfallmengen in Deutschland ließe sich kein Hinweis auf einen Widerspruch zu dieser These ableiten.
Vielleicht wird sich diese bisher festzustellende Wirkungslosigkeit der Abfallvermeidung nun ändern, nachdem durch Entwicklungen auf europäischer Ebene neue Anstöße in Form der EU-Abfallrahmenrichtlinie, umgesetzt in Deutschland im Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 und im Abfallvermeidungsprogramm von 2013, initiiert worden sind.
Auch wenn in den genannten Werken viele wesentliche Festlegungen bereits erfolgten, erscheint für die Positionsbestimmung und für die Akzeptanzbildung eine zum Teil durchaus grundsätzliche Betrachtung und das Hinterfragen sachlogischer Zusammenhänge für Prioritätensetzungen und erforderliche Entscheidungen durchaus nützlich sein zu können.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2014) | |
Seiten: | 14 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 7,00 | |
Autor: | Univ.-Prof. Dr.-Ing. Arnd I. Urban | |
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Abfallvermeidung - Bedeutung der stofflichen Verwertung für öffentlichrechtliche Entsorgungsträger
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Ein zentrales Element des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das zur Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG erlassen werden soll, ist die neue fünfstufige Abfallhierarchie (s. § 6 Abs. 1 KrWG-E). An oberster Stelle steht dabei die Vermeidung von Abfällen, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung. An Hierarchiestufe 3 steht das stoffliche Recycling von Abfällen, das nunmehr einen Vorrang gegenüber der energetischen Verwertung (Rangstufe 4) genießt. An Stufe 5 folgt schließlich die Abfallbeseitigung.
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In Zeiten globaler Krisen und volatiler Rohstoffmärkte steht unsere Wirtschaft vor riesigen Herausforderungen. Ziel ist es, dass wir unsere Resilienz und unsere Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
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Weltweit gehen ein Drittel der Lebensmittelabfälle entlang der Wertschöpfungskette verloren. Als eine Möglichkeit Lebensmittelabfälle zu reduzieren, wurde in den letzten Jahren der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, wie z.B. die Nutzung von Apps zur Vernetzung von Anfall überschüssiger Lebensmittel auf der einen und Bedarf auf der anderen Seite immer relevanter.