Die Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (TASi) schreibt seit dem Jahr 1999 eine Getrennterfassung von biogenen Abfällen (Biomüll) vor. Der rheinland-pfälzische Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfall, hat schon im Jahr 1993 als Planziel unter anderem erklärt, dass 80 % der Pflanzen- und Bioabfälle einer Verwertung zuzuführen sind. In dem aktuell vorliegenden Entwurf zur Fortschreibung des Landesabfallwirtschaftsplanes soll die kombinierte Bioabfallvergärung mit anschließender stofflicher Verwertung der erzeugten Gärreste als fester Bestandteil der rheinland-pfälzischen Kreislaufwirtschaft landesweit flächendeckend etabliert werden.
Das seit dem Jahr 2000 im Landkreis Birkenfeld praktizierte System der alternativen Biomüllerfassung mittels eines Bringsystems hat sich bewährt und wird von der Bevölkerung gut angenommen, ist jedoch kostenintensiv. Wie jede andere abfallwirtschaftliche Maßnahme zur Getrennterfassung von Abfallstoffen ist es nicht frei von gewissen Problemen. Es stellt für ländlich strukturierte Kommunen eine Alternative zur gängigen Biomülltonne dar und erfüllt den gesetzlichen Auftrag der getrennten Erfassung häuslicher Bioabfälle nach dem seit dem Jahr 2012 geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
| Quelle: | 26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2014) | |
| Seiten: | 4 | |
| Autor: | Norbert Röhrig | |
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