Vollzugshinweise zur Umsetzung der Bioabfallverordnung

Die Nutzung organischer Stoffe als Düngemittel hat in der Landwirtschaft eine lange Tradition. Waren es zunächst eher innerbetriebliche Kreisläufe, quasi vom Stall aufs Feld und umgekehrt, die ausgeführt wurden, so kamen im Laufe der Zeit die Rückläufe der Zivilisation aus der Stadt aufs Land hinzu. Dies folgte oft dem Grundsatz „auf den Tisch – weg vom Tisch“. War es auf der einen Seite der Gedanke einer Entsorgung, übernahm die andere Seite die Reststoffe zur Düngung der Flächen und damit zur Sicherung der Ernährung. Die Philosophie zur Nutzung von Abfällen und damit der Schonung natürlicher Ressourcen hat an Aktualität nicht verloren.

Die Rechtsetzung hat das Thema ebenfalls behandelt. In mehreren Gesetzen und Verordnungen sind die Rahmenbedingungen für eine schadlose und nützliche Verwertung beschrieben. Für organische Abfälle, die zur Düngung von landwirtschaftlich genutzten Flächen eingesetzt werden, ist die Bioabfallverordnung (BioAbfV) als vorsorgende Regelung im Jahr 1998 erlassen worden. Im Laufe der Zeit gab es zwar einige kleinere Änderungen, eine umfangreiche Änderung erfolgte jedoch erst im Jahr 2012.

Mit der Verordnungsänderung hat das zuständige Bundesministerium eine ausführliche Verordnungsbegründung vorgelegt, die den Willen des Verordnungsgebers verdeutlicht. In einer Umfrage bei den für den Vollzug der Verordnung zuständigen Bundesländern und der betroffenen Wirtschaft wurde deutlich, dass die Verordnungsbegründung nicht an allen Stellen als ausreichende Erkenntnisquelle gesehen wird. Es kam deshalb der Wunsch, die im August 2000 zur Bioabfallverordnung veröffentlichten Vollzugshinweise zu aktualisieren und fortzuschreiben. In einer Bund-/Länderarbeitsgruppe wurde eine Neufassung ausgearbeitet, die nach erfolgter Abstimmung mit allen Ländern im Januar 2014 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit veröffentlicht worden ist.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2014)
Seiten: 6
Autor: Hans-Walter Schneichel

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